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26. 05. 2012
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VG Köln: Städtische Verfügung gegen Kioskbetreiber ist rechtens


15.06.2011 07:05 von:

Schlagwörter: Köln,Verwaltungsgericht,Urteil,Eilbeschluss,VG Köln,Brüsseler Platz,Kiosk,Verfüg

Der Brüsseler Platz stellt seit Jahren die Anwohner und Anlieger an den Wochenenden in der warmen Jahreszeit vor eine harte Geduldsprobe. Trockenes Wetter und angenehme Temperaturen vorausgesetzt hat sich auf der kleinen von Wohngebäuden und einer Kirchen umgebenen Platzfläche eine Partyszene etabliert, die weit über die Grenzen der Domstadt bekannt ist. Fast ebenso lange dauern nun bereits Bemühungen an, diesen Konflikt zu entschärfen. Ein vor Jahresfrist durchgeführtes Moderationsverfahren, das am Ende einen Katalog verschiedener Maßnahmen zur Entschärfung erhielt, brachte aber nicht den erhofften Erfolg. So sah sich die Stadtverwaltung gezwungen, den Alkoholverkauf an den Kiosken ab 0 Uhr durch eine Ordnungsverfügung zu unterbinden. Doch die Kioskbesitzer erhoben Einspruch, es kam zu Prozess.

Nach Auffassung der Verwaltungsrichter am Kölner Gericht ist diese Verfügung jedoch rechtens. Das Verwaltungsgericht bestätigt Verfügung gegen Kioske am Brüsseler Platz. Ein weiterer Kioskbetrieb, dessen Ladenlokal 140 Meter vom Brüsseler Platz entfernt ist, ist davon allerdings nicht betroffen. Hier hob das Gericht die Verfügung der Stadt auf, dieser Betrieb darf auch nach 0 Uhr weiter alkoholische Getränke verkaufen. Für Stadtdirektor Guido Kahlen steht trotz dieser Entscheidung der Interessenausgleich weiterhin ganz oben auf der Prioritätenliste, wie er in einer ersten Stellungnahme zum Urteil betonte. Die Stadt hatte zudem verfügt, dass während der Sommermonate die Kioske am Platz selbst samstags und am Vortag eines jeden Feiertags jeweils ab 24 Uhr geschlossen werden müssen. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung feststellte. "Nach ersten Erfahrungen könnte dies ein wirksames Instrument sein, um einen Interessensausgleich zwischen Anwohnern und Platzbesuchern zu erreichen", hofft Kahlen. Sollte sich das nun nicht mehr betroffene Kiosk als neue Nachschubbasis für die Feiernden auf dem Brüsseler Platz etablieren, wolle man nachsteuern, hieß es dazu abschließend.







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