26. 05. 2012
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VKU begrüßt BVG-Entscheidung zur Überlassung gewerblicher Sammlungen
Der Verband Kommunaler Unternehmen VKU zeigte sich erleichtert über das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVG in Leipzig zu den Pflichten kommunaler Überlassungen beim gewerblichen Sammeln. Wie der verband am gestrigen Freitag bekannt gab, entsprechen die kommunalen Vorschriften, die zur juristischen Prüfung anstanden, nicht gegen geltendes, europäisches Recht verstoßen. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zum dritten Mal Europarechtskonformität kommunaler Überlassungspflichten bestätigt, wie der Verband weiter ausführte.
Wie das höchste deutsche Verwaltungsgericht bereits Anfang Juli dieses Jahres entschieden hatte, entkräfteten die Richter zugleich auch die Argumentation der Bundesregierung, dass europarechtliche Vorgaben die Änderung kommunaler Überlassungspflichten notwendig machen. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung behauptet, das Europarecht erfordere eine Liberalisierung der Abfallwirtschaft. Tatsächlich ist die Frage keine rechtliche, sondern eine politische, sie lautet: Wie viel Liberalisierung wollen wir? Die Regierung sollte dies auch so vertreten und die Abgeordneten des Bundestags, die über den Gesetzentwurf abstimmen werden, nicht weiter irritieren", errklärte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), unter Bezugnahme auf die Urteilsbegründung der Richter.
Historie
Im so genannten Altpapier-Urteil hatte das Leipziger Gericht im Jahr 2009 entschieden, dass private Abfallbesitzer gewerbliche Entsorger nicht mit der Verwertung ihrer Abfälle beauftragen dürfen, sondern ihre Abfälle der Kommune überlassen müssen. Begründet hatte das Gericht dies unter anderem damit, dass dem überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen und die Planungssicherheit öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beeinträchtigt werde. Das BVerwG hatte damit einen Jahre dauernden Streit beendet und Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Der Beschluss vom 4. Juli 2011 betrifft dasselbe Gerichtsverfahren. Vor allem die private Entsorgungswirtschaft lief dagegen Sturm, reichte sogar Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Genutzt hat es nichts, wie das jüngste Urteil zeige, stellte der VKU abschließend fest.
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