Arbeitsgericht Köln: Gehaltskürzung wegen häufiger Toilettenbenutzung
24-01-2010 12:30:00
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| Symbolbild: pixelio.de/Markus Hein :: ClickBild=Vollbild |
Der Arbeitgeber rechnete daraufhin die Toilettenzeit auf die gesamte Zeit der Beschäftigung hoch und kam so auf eine Gesamtfehlzeit von rund 90 Stunden. Dafür zog der Beklagte dem Angestellten insgesamt 682,40 Euro vom Nettogehalt ab, da die Toilettenzeiten nicht in den üblichen Pausenzeiten stattfanden und der Arbeitnehmer somit nicht seinem eigentlichen Job nachkommen konnte. Der Angestellte hingegen gab an, im besagten Zeitraum an Verdauungsstörungen gelitten zu haben. Er reichte Klage beim Kölner Arbeitsgericht ein. Das Urteil wurde am Donnerstag vergangener Woche gesprochen. Der Arbeitnehmer selbst hat die Anwaltskanzlei zur Jahresmitte 2009 verlassen, teilte das Kölner Gericht abschließend mit.
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