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Verbraucherorganisation unterliegt vor Gericht

09-03-2010 11:00:00

Das Kölner Verwaltungsgericht am Appellhofplatz. Bild: Archiv Köln Nachrichten
Das Kölner Verwaltungsgericht am Appellhofplatz. Bild: Archiv Köln Nachrichten :: ClickBild=Vollbild
Eine seit Ende 2007 anhängige Klage der Verbraucher-Organisation ist in diesen Tagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht entschieden worden. Die Institution hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe von internen Gremien-Infos zu Lebensmittel-Standards geklagt. Die Richter wollten in ihrer Entscheidung (Az: 13 K 119/08) dem Anliegen der Verbraucherschützer allerdings nicht folgen.

Mit ihrer Klage wollte foodwatch interne Protokolle der so genannten Lebensmittelbuch-Kommission (LMK) als Kopie einfordern und so der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Kommission und das dahinter stehende Bundesministerium für Ernährung und Gesundheit hatte dies mit dem Hinweis zur Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen abgelehnt. Ende 2007 hatte die Organisation daraufhin Klage eingereicht. Ein Sprecher des Gerichts hatte die ablehnende Entscheidung am gestrigen Montag bestätigt. Es bestehe nach Auffassung des Gerichts kein Anspruch auf Öffentlichkeit dieser Unterlagen, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

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