26. 05. 2012
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IHK Köln bezieht Stellung zu Glasflaschenverbot an Karneval
Mit grundsätzlicher Zustimmung hat die Kölner Industrie- und Handelskammer IHK auf die Überlegungen und jüngsten Diskussion um eine Einschränkung des Alkoholkonsum aus Glasflaschen während des Straßenkarnevals. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in einem viel zitierten Urteil von August dieses Jahres die Möglichkeiten flächendeckender Verbote an harte Auflagen gebunden hatte, muss auch die Stadt Köln neu darüber nachdenken, wie sie den Ratsbeschluss aus dem vergangenen Jahr umsetzen will. Die bereits weit fortgeschrittenen Überlegungen mussten nun im Grundsatz neu überdacht werden, wie die für Ordnungsfragen zuständigen Spitzenbeamten bereits vor Wochenfrist erläuterten. Die IHK brachte nun einen weiteren Vorschlag ein.
Man möge sich doch an den bereits bewährten Konzepten zur damaligen Fußball-WM orientieren. Zwar waren bei dem großen Sportfest im Jahr 2006 örtliche Auseinandersetzungen rivalisierender "Fußball-Fans" nicht gänzlich zu verhindern. Auch Alkohol wurde reichlich konsumiert. Aber der Konsum aus Flaschen war eher die Ausnahme. Die Kammer und ihre Mitgliedsunternehmen haben beobachtet, dass der Flaschenverkauf und damit einhergehend auch die Verschmutzung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. Das Entfernen von Glasscheiben im öffentlichen Raum stellt zudem ein weiteres Problem dar, von beschädigten Einsatzfahrzeugen oder möglichen Verletzungen ganz zu schweigen. "Hinzu kommt, dass die Optik der alkoholisierten Stadt Köln vermieden werden sollte", hieß es in der Mitteilung weiter.
Den gezielten Ausschank von Bier/Kölsch durch Lizenzverfahren zuzulassen, sei hingegen auch im Sinne der Kölner Wirtschaft, so die IHK weiter. Eine mit Kiosken und sonstigen Händlern vereinbarte Regelung kann für die positive Wahrnehmung des Brauchtums förderlich sein, argumentieren die Kammerverantwortlichen. Allerdings sollten auch andere Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. So sollten Konzessionen an Kioske und Händler nur in Verbindung mit Toiletteneinrichtungen bzw. in Beachtung der allgemeinen Konzessionsauflagen vergeben werden. "Karneval sollte ein Ereignis sein, das sich durch Brauchtumspflege und positive touristische Ausstrahlung für Gäste und Berichterstattung durch öffentliche Medien als positive Wahrnehmung der Stadt Köln verdichten lässt", so der abschließende Wunsch der Kammer.


























