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25. 05. 2012
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Jetzt erlaubt: Wer in Köln schläft, hilft der Kultur


09.09.2010 20:05 von:

Schlagwörter: NRW,Genehmigung,Köln,Bettensteuer,Kulturförderabgabe,Übernachtung,Hotel,Jäger,W

(js) Als Kämmerer der Stadt Köln hat er sie sich gewünscht, als neuer Landesfinanzminister hat Dr. Norbert Walter-Borjans sich die "Bettensteuer" genehmigt. Auch Innenminister Ralf Jäger gab seinen Segen. Walter-Borjans Nachfolger Guido Kahlen dankte den beiden Ministerien ausdrücklich für die schnelle Genehmigung.

Schon ab dem 1. Oktober kann die "Kulturförderabgabe" – so die amtliche Bezeichnung für die Bettensteuer – erhoben werden. Sie wird auf alle "entgeltlichen Beherbergungen" in Hotels, Privatzimmern, Jugendherbergen oder Campingplätzen erhoben. Die Abgabe in Höhe von fünf Prozent bemisst sich am Übernachtungspreis inklusive Mehrwertsteuer. Die Beherbergungsbetriebe können diese indirekte Steuer an ihre Gäste weiterleiten.

Der Rat hatte diese Abgabe im März gegen die Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Er sieht sie als Maßnahme, das Haushaltsdefizit von über 400 Millionen Euro zu verringern. Mit den Einnahmen sollen drohende Kürzungen im Kulturbereich abgewehrt werden. Bei vier bis 4,3 Millionen Übernachtungen im Jahr rechnet Kahlen mit Einnahmen von rund elf Millionen Euro im nächsten Jahr. Allerdings werden die Veranlagungen erst im zweiten Halbjahr 2011 verschickt, da noch die technischen Voraussetzungen wie entsprechende Computerprogramme fehlen.

Da die Kulturförderabgabe als örtliche Aufwandsteuer zum ersten Mal in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden soll, hatte es der Genehmigung durch das Innen- und Finanzministerium in Düsseldorf bedurft. Andere NRW-Städte wollen sie demnächst auch erheben. Der Hotel- und Gaststättenverband will dagegen klagen, er hält die Abgabe für verfassungswidrig.

Die Kölner Verwaltung verspricht, die Bettensteuer "äußerst umsichtig" umzusetzen. Es wurde eine Hotline eingerichtet: Tel. 0221 / 969 13, sie ist montags, dienstags und donnerstag von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr besetzt. Satzungstext und amtliche Erklärungsvordrucke unter: www.stadt-koeln.de, Stichwort "Bürgerservice".

 





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