25. 05. 2012
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Köln-Godorf: Grünflächenamt beseitigt „Wildwuchs“
Die Stadtverwaltung hat im Gebiet rund um den Godorfer Hafen mit Pflegearbeiten am dortigen Grünflächenbestand zu arbeiten. Wie die Kölner Stadtverwaltung am heutigen Montag bekannt gab, soll durch die Pflegearbeiten des Kölner Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen mehr Platz für seltene Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden. Regelmäßige Arbeiten in dem Naturschutzgebiet sind notwendig, um so die gewünschte Artenvielfalt erhalten zu können. Die Arbeiten dienen ausschließlich dem Erhalt und der Weiterentwicklung des Naturschutzgebietes und werden von der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Köln geplant und von einem Unternehmer durchgeführt, versicherte die Stadtverwaltung in ihrer Pressemitteilung.
Ziel ist es, den ungebremsten Wildwuchs an Brombeeren und Hartriegel, der nicht der Zielvorgabe des Landschaftsplans der Stadt Köln entspricht, zurückzudrängen. Gebüsche müssen entsprechend zurückgeschnitten werden. Damit wird Platz geschaffen für Tiere wie die Zauneidechse, aber auch verschiedene Pflanzenarten, beispielsweise Thymian, Gewöhnlicher Natternkopf („Blauer Heinrich“), Ochsenzunge oder Flockenblume, die ein offeneres Gelände benötigen. Das Naturschutzgebiet am Godorfer Hafen entstand aus einer ehemaligen Kiesanschüttung. Der trocken-warme Standort und der wenig fruchtbare Boden bieten Lebensraum für spezielle Pflanzen. Allerdings verdrängen Pflanzen wie die Hunds- oder Heckenrose sowie andere Weidenarten (Brombeere, Hartriegel) die gewünschten Gewächse in dem Gebiet.
Vor allem Arten, die lichtes Gelände benötigen, litten zuletzt unter der Dominanz der genannten Pflanzenarten, ein starker Artenrückgang war die Folge. Die Experten des Grünflächenamtes machen darauf aufmerksam, dass nach der Definition nach Naturschutzgebiete gerade in Ballungsgebieten keineswegs sich selbst überlassen bleiben. Vielmehr müssen die Flächen bisweilen intensiv gepflegt werden, wie die Behörde betonte. Die in dem Gebiet im Kölner Süden geplanten Pflegemaßnahmen sollen möglichst bald bei trockenem Wetter durchgeführt werden, spätestens aber bis Ende Februar, um die Schonfrist nach §39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz einzuhalten und Brutphasen von Tieren nicht zu stören. Nach zwei Tagen sollen die Arbeiten abgeschlossen sein, hieß es dazu abschließend.


























