26. 05. 2012
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Kölner Larmaktionsplan: Morgen startet die Beteiligungsphase für Lärmaktionsplan
Die Stadt Köln startet am morgigen Dienstag um 6 Uhr eine neue Runde der Bürgerbeteiligung. Nach den positiven Erfahrungen aus zwei Runden Bürgerhaushalt sollen nun die Kölnerinnen und Kölner bei der Planung des zukünftigen Lärmaktionsplans beteiligt werden. Die dazu notwendige zentrale Abstimmungsplattform im Internet basiert auf der bereits erfolgreich eingeführten Softwarelösung der Firma Zebralog in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut. Bis zum 12. Dezember dieses Jahres haben die Interessierten Zeit, sich mit eigenen Vorschlägen und Beiträgen zu besonders lauten Ecken der Stadt und den möglichen Verbesserungsvorschlägen zu äußern. Eine fachliche Redaktion des federführenden Kölner Amtes für Verbraucher- und Umweltschutz sowie die allgemeine inhaltliche Betreuung durch das Presse- und Informationsamt wird die eingegangenen Beiträge auf Netiquette und auf die Machbarkeit hin prüfen und gegebenenfalls mit Anmerkungen in die Debatte eingreifen, wie die Verantwortlichen am Tag vor der Freischaltung bekannt gaben.
Zu den Vorgaben der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm gehört unter anderem auch eine intensive Bürgerbeteiligung. Nach den guten Erfahrungen mit dem Bürgerhaushalt in den Jahren 2008 und 2010 hatten sich die Kölner Verantwortlichen schnell entschieden, auch bei dieser Beteiligungsrunde das Medium Internet als zentrales Kommunikations- und Transaktionsmedium zu nutzen. So haben auch in der bevorstehenden Beteiligungsrunde die angemeldeten Besucher wieder das Recht, neben der Aufstellung eigener Vorschläge und Beiträge die der anderen zu kommentieren und zu bewerten, wie Projektleiter Dr. Oliver Märker von der Firma Zebralog erläuterte. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Fachverwaltung in einem ersten Schritt eine stadtweite Bestandsaufnahme aller relevanten Lärmquellen dokumentiert. Die sind nun auf der Beteiligungsseite als interaktives Dokument hinterlegt. Beim Klick auf die entsprechenden Orte können die Teilnehmer schließlich in den kommenden drei Wochen ihre Kommentare, Kritik oder Anregungen hinterlegen. Auch über Telefon, Fax und auch schriftlich und mündlich über das Amt für Verbraucher- und Umweltschutz können Beiträge eingereicht werden. Weil gerade die Eingabe von schriftlichen Anregungen etwas Zeit braucht, müssen schriftliche Einreichungen bereits bis zum 6. Dezember dieses Jahres eingereicht werden, so der stellvertretende Amtsleiter Rainer Liebmann.
Die Kölner Lärmkarte und damit auch die tatsächlichen Belastungen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner muss zukünftig alle fünf Jahre einer Revision unterzogen werden. An der grundsätzlichen Lärmgesetzgebung, vor allem in den emissionsrechtlichen Vorschriften, wird sich trotz dieser Richtlinie erst einmal wenig ändern. "Die so genannten Anstoßwerte sind keine Grenzwerte. Aus dem Lärmaktionsplan entsteht kein individueller und einklagbarer Rechtsanspruch der Bürger", stellte Liebmann klar. Außerdem ist das weite Feld des so genannten Freizeitlärm (Nachbarn, Gastronomie oder Großveranstaltungen) nicht Thema der Planung. Vielmehr geht es in erster Linie um die Lärmquellen der verschiedenen Verkehrsträger Pkw, Lkw, Schiene und Flugzeug. Auch die Lärmemissionen von industriellen Betrieben wurde kartiert. Die eingereichten Vorschläge der Bürger wiederum sollen dann nach Aufbereitung durch das zuständige Fachamt als eine Art Prioritätenliste in die politischen Beratungen eingebracht werden. Zusammen mit Kommentaren der Fachverwaltung entscheidet dann auch hier der Stadtrat, wie schon im Bürgerhaushalt. Dann soll ein sich am Bürgerwunsch orientiertes Aktionsprogramm aufgelegt werden, dass dann durch konkrete Beschlüsse umgesetzt werden kann. Insofern wirkt die EU-Richtlinie an diesem Punkt verpflichtend für die Verwaltung. Durch die weiterhin gegebene Gültigkeit der gesetzlichen Vorschriften wird sich auch die Genehmigungspraxis nicht ändern, wie Liebmann betonte. Geht s nach dem Zeitplan der Verantwortlichen, sollen die Vorbereitungen im Frühjahr 2011 abgeschlossen sein. Dann soll es zeitnah eine entsprechende Beschlussvorlage für den Stadtrat und seine mitberatenden Ausschüsse geben, kündigte Liebmann an. Mit einer Entscheidung darüber rechnen die Verantwortlichen bis spätestens Mitte dieses Jahres.
Die Hotline der Stadt zum Thema Lärm erreichen sie unter der Rufnummer: 0221 / 221 – 33311. Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan finden sie auch im Internet auf den städtischen Seiten unter: www.stadt-koeln.de.
Weitere Hintergrundinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Lärmschutzplanung finden sie auch auf der Internetseite der Landesregierung NRW unter: www.umgebungslaerm.nrw.de.


























