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26. 05. 2012
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KVB gibt Ergebnisse der Schalltests an der Philharmonie bekannt


02.07.2010 18:17 von:

Schlagwörter: Köln,KVB,Schallschutzgutachten,2010,Tunnelröhre,Konzertsaal,Philharmonie,WDR

Die Befürchtungen könnten sich als falsch herausstellen. Am heutigen Freitagnachmittag gab die Kölner Verkehrsbetriebe AG KVB die Ergebnisse der Testreihen bekannt. Demnach werden die im Planfeststellungsverfahren festgelegten Werte für Schallemissionen eingetragen. Im Vorfeld gab es Befürchtungen, dass der Betrieb der Nord-Süd-Stadtbahn im großen Konzertsaal zu hören sein wird und so den Betrieb von Stadtbahn und Philharmonie gefährdet hätte. Das beauftragte Ingenieurbüro für Schwingungstechnik, Schall- und Schienenverkehrstechnik, Uderstädt und Partner, hatte festgestellt, dass die Höchstgrenzen eingehalten werden. Seit Sommer hatten die Spezialisten mehrere Testreihen durchgeführt. Dabei wurden auch unterschiedlichen Schienbeläge getestet. Als am besten geeignet stellte sich ein so genanntes doppeltes Masse-Feder-System heraus, dass die Schienen bei Überfahrt eines Stadtbahnwagens gleich zweifach elastisch lagert. Das entspreche dem derzeitigen Stand der Technik, ein besseres System gebe es derzeit nicht, versicherten die Verantwortlichen.

Das Ergebnis der Testreihen wurde vor der Veröffentlichung mit den beteiligten Protagonisten, der KölnMusik GmbH (Betreiber der Philharmonie) und dem Westdeutschen Rundfunk, dessen Sinfonieorchester regelmäßig Proben und Konzerte in der Halle abhält, abgestimmt. Lediglich im "Stimmzimmer Damen" wurde die vorgeschriebene Grenze von 25 Dezibel (A) leicht übertroffen. Hier wurden 27 Dezibel gemessen. Auch in anderen Stimmzimmer, insbesondere den direkt über der Tunnelröhre liegenden, könne eine geringfügige Überschreitung des zulässigen Schallpegels nicht ausgeschlossen werden. Die Störgeräusche haben im schlimmsten Fall die Lautstärke eines leisen Blätterrauschens oder Flüsterns erreicht. Für den großen Konzertsaal und die WDR-Studios liegen die gemessenen Werte jedoch unter dieser Grenze, die das Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben hatte. Die Verantwortlichen gehen indes davon aus, dass die tatsächlichen Werte im Echtbetrieb im Nachgang unter den nun gemessenen Werten liegen werden. Bei der Auswertung wurde immer der schlimmstmögliche Fall betrachtet, hieß es dazu abschließend.







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