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26. 05. 2012
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Stadt Köln sucht Schiedsperson für Zollstock


14.01.2010 17:09 von:

Schlagwörter: Köln,Köln-Zollstock,Schiedsperson,Gericht,Rechtsamt,Aufruf,Ehrenamt

Für den Kölner Stadtteil Zollstock hat die Stadt Köln am heutigen Donnerstag einen Aufruf gestartet. Gesucht wird eine Schiedsperson, die bei Streitigkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und mit geringerem Streitwert hilft, ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dabei keine juristische Ausbildung haben, betonte das städtische Presseamt in seiner heutigen Ankündigung. Insbesondere die Gerichte sollen durch die ehrenamtliche Vermittlung in ihrer Arbeit entlastet werden, hieß es dazu weiter. Auch in Strafrechtsfällen werden Schiedspersonen eingesetzt.

Das Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln sucht zurzeit eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann für den Stadtteil Zollstock. Als Schiedsperson kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger bewerben, die oder der das 30. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 70 Jahre und nicht vorbestraft ist. Die Wahl durch den Rat erfolgt für fünf Jahre. Die Schiedsperson muss in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnen. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, die Stadt Köln ersetzt aber die Aufwendungen. Die Einschaltung einer Schiedsperson ist in vielen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten auf freiwilliger Basis möglich, das heißt, immer dann, wenn ein Bürger von einem anderen verlangt, etwas zu tun oder zu unterlassen. Der Weg zum Schiedsamt hat den Vorteil niedriger Kosten (circa 35 Euro für einen Vergleich) und der kurzen Dauer des Verfahrens (etwa 14 Tage). Ein Gerichtsprozess dauert wesentlich länger und kostet selbst beim niedrigsten Streitwert ein Vielfaches. Wenn der Streitwert unter 750 Euro liegt und bei einigen Nachbarschaftsstreitigkeiten ist der Gang zur Schiedsperson obligatorisch.

Im Strafrecht gelten ebenfalls Einschränkungen für die Einschaltung von Schlichtern. So sind Schiedspersonen nur für bestimmte Delikte zuständig: Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Beleidigung, und Verletzung des Briefgeheimnisses. Schiedspersonen arbeiten sehr erfolgreich, 60 bis 70 Prozent aller Fälle schließen sie mit einem Vergleich ab. Weitere Auskünfte über die Tätigkeit von Schiedspersonen sind beim Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln, Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln, Telefon: 221-23575 und im Internet erhalten unter: www.schiedsamt.de.







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