25. 05. 2012
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Stadt Köln trauert um Opfer der Erdbeben-Katastrophe in Japan
Die Stadt Köln trägt Trauer. Seit dem heutigen Vormittag weht an allen städtischen Gebäude die Flaggen entweder mit schwarzem Trauerflor oder wahlweise auf Halbmast. Hintergrund der Maßnahme ist eine Anordnung aus dem Düsseldorfer Innenministerium des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. Die Anordnung steht unter dem Eindruck der Naturkatastrophe an der Pazifikküste des Inselstaates. Ein Erdbeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala hatte zunächst in den nahe am Unterwasser-Epizentrum gelegenen Teilen der Insel für heftigste Erschütterungen geführt. Nur wenige Minuten später kam der Tod als reißender Strom. Zahlreiche Ortschaften wurden regelrecht weggeschwemmt. Inzwischen haben auch offizielle Stellen bestätigt, dass das Beben vom 11. März dieses Jahres noch mehr Todesopfer gefordert hat als die fatale Erschütterung in Kobe aus dem Jahr 1995.
In der Millionenstadt am Rhein tragen die städtischen Dienstgebäude seit den frühen Morgenstunden ihre Flaggen auf Halbmast. Mit der landesweiten Aktion gedenken die Offiziellen der Toten und der noch größeren Anzahl Betroffener, verbunden mit dem Schmerz und der Trauer ob des Verlustes. Oberbürgermeister Jürgen Roters hatte bereits in einer offiziellen Kondolenz dem japanischen Generalkonsul gegenüber das Mitgefühl der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger überbracht.
Köln hat im Fernen Osten mit Kyoto seit Jahrzehnten eine intensive Partnerschaft. Kyoto hingegen hatte Glück. Der Tsunami, der im Norden der Pazifikküste mit ungeheurer Wucht bis zu mehreren Kilometern ins Landesinnere vordrang und eine diffuse Masse aus Trümmergut, Pkw, Container und sogar Schiffen hinterließ. Das Drama ist jedoch noch keineswegs vorbei. Die havarierten vier Blöcke des Kernkraftwerks Fukushima bereiten den Experten in Japan allerdings noch immer Sorge. Zwar sollen die fortdauernden Kühlmaßnahmen für die radioaktiven Brennelemente bereits erste Erfolge nach sich gezogen haben. Doch solange es weiterhin Rauchentwicklung gibt, besteht selbst nach Lesart der Offiziellen kein Grund zur Entwarnung.


























