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26. 05. 2012
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Stadt Köln widerspricht Medienbericht in Sachen Grabpatenschaften


19.06.2011 00:09 von:

Schlagwörter: Köln,Medienbericht,2011,Juni,Patenschaft,Denkmalschutz,Schaden,Neuregulierung

In einem Medienbericht einer lokalen Boulevardzeitung stand geschrieben, dass die Auflagen der Denkmalpflege die Übernahme von Patenschaften für Grabdenkmäler erschweren. Dem widersprach nun die Stadtverwaltung. Die Probleme beim Erhalt von Grabdenkmäler liegen tiefer und sich nicht alleine mit den Auflagen des Denkmalschutzes zusammen. So hat die Kölner Friedhofsverwaltung im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in den Jahren 2009 und 2010 auf dem Melatenfriedhof damit begonnen, die Gräber elektronisch zu erfassen. Bei der Bestandsaufnahme stellte sich heraus, dass 90 unter Denkmalschutz stehende Gräber gar nicht auffindbar waren, weitere 126 waren zwischenzeitlich an andere Stellen versetzt worden. Dabei habe es tatsächlich Schäden gegeben, zum Beispiel auch an historischen Inschriften, wie die Verwaltung ausführte. Ermöglicht wurde das vor allem dadurch, dass eben der Denkmalschutz nicht in das Patenschaftsmodell berücksichtigt wurde, so das Argument der Verantwortlichen.

Aufgrund dieser Fehlentwicklungen wurde durch die Obere Denkmalbehörde, hier die Bezirksregierung Köln, im Einvernehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege, veranlasst, die bisherige Vorgehensweise zur Übernahme einer Patenschaft zu verbieten. Das Versetzen an einen anderen Standort, das Drehen des Grabsteins sowie grundsätzlich die Tilgung der Namen der bisher Bestatteten stehen nicht im Einklang mit denkmalrechtlichen Bestimmungen und müssen auch bei Übernahme einer Patenschaft unterlassen werden, teilte die Stadt in einer offiziellen Presseerklärung mit. Das Kölner Patenschaftsmodell wurde auch von anderen Kommunen in Deutschland übernommen. Allerdings wurden hier von Anfang denkmalrechtliche Grundsätze berücksichtigt. In Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung wird seit 2009 das Prozedere bei der Vergabe von Patenschaften umgestellt, um einerseits einen denkmalgerechten Umgang mit den denkmalgeschützten Grabstätten und andererseits eine frühestmögliche Information des an einer Patenschaft Interessierten zu gewährleisten. Es sind konkrete Informationen für den Umgang mit diesen Grabstätten erarbeitet und an alle potenziell Beteiligten verschickt worden, versicherten die Verantwortlichen weiter.

Aufgrund des neuen Verfahrens habe sich die Zahl der Patenschaften tatsächlich im vergangenen Jahr deutlich reduziert, räumte die Fachverwaltung ein. Nach 30 Patenschaften im Jahr 2008 und zwölf weiteren im Jahr 2009 gab es im vergangenen Jahr lediglich drei neu übernommene Patenschaften. "Durch die Umstellung des Verfahrens ist die Motivation zur Übernahme einer Patenschaft zunächst zurückgegangen, der Kreis der Interessierten hat sich ebenfalls verändert", so die offizielle Darstellung. Die konsequente Erhaltung der historischen Grabstätten an ihrem jeweiligen Standort einschließlich ihrer Inschriften sowie des gesamten Erscheinungsbildes wird nunmehr vollinhaltlich von den Paten unterstützt. Dazu gehört auch die Bereitschaft, seinen eigenen Namen nur noch mit größerem Respekt vor dem gesicherten historischen Bestand wiederzufinden. Das Interesse scheint sich mit der neuen Regulierung der Patenschaften wieder zu erholen. Im bisherigen Kalenderjahr 2011 sind bereits drei weitere Patenschaften übernommen worden, weitere Anträge sind derzeit bereits in Bearbeitung. Bußgeldverfahren bei Verstößen habe die Stadt bislang nicht eingeleitet, so der abschließende Hinweis der Stadtverwaltung.


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