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26. 05. 2012
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Stadtverwaltung mahnt zur Beseitigung von Dachlawinen


07.01.2011 12:42 von:

Schlagwörter: Köln,Verkehrssicherungspflicht,Stadt,2010,Hinweis,Stadtverwaltung,Räumung,Hausbe

So schön eine Winterlandschaft auch aussehen mag. Für den modernen Stadtmenschen ergeben sich mit der zentimeterdicken weißen Pracht auch zahlreiche Probleme. Angesichts des prognostizierten Tauwetters in den kommenden Tagen hat die Kölner Stadtverwaltung auf das Problem möglicher Dachlawinen aufmerksam gemacht. Hausbesitzer und –eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die kiloschwere Schneelast auf ihren Dächern so zu räumen, dass eine Gefahr für Passanten auf den Gehwegen ausgeschlossen werden kann. Neben dem Schnee stellen vor allem die sich entwickelnden Eiszapfen eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben von Fußgängern und Radfahrern dar. Hier sind die Immobilienbesitzer in der so genannten "Verkehrssicherungspflicht", wie die Stadtverwaltung betonte.

Die Stadt Köln weist daher nochmals darauf hin, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eigenverantwortlich und unaufgefordert für die unverzügliche Beseitigung von Schneelasten auf dem Dach und an Dachrinnen hängenden Eiszapfen sorgen müssen, sobald von ihnen eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Verstoßen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gegen die Pflicht der Entfernung wird die Stadt Köln ein Bußgeldverfahren einleiten. Neben Selbsthilfe und Beauftragung von Fachfirmen können im Einzelfall Absperrmaßnahmen rund um den Gefahrenbereich in Betracht kommen. Für Absperrmaßnahmen auf Gehwegen an Hauptverkehrsstraßen ist auf jeden Fall eine qualifizierte Fachfirma einzuschalten, sofern alternative Verkehrsführungen für Fußgängerinnen und Fußgänger erforderlich werden. Dabei sind hohe Ansprüche an die Verkehrssicherheit zu stellen, so der Hinweis der städtischen Rechtsexperten. Die Kölner Berufsfeuerwehr hatte bereits im Vorfeld betont, dass sie nur in absoluten Ausnahmefällen und nur auf konkrete Anzeige des städtischen Ordnungsdienstes in dieser Angelegenheit tätig wird. Sollte es doch zu einem Einsatz der städtischen Brandbekämpfer kommen, müssen die Hausbesitzer für die Kosten des Einsatzes aufkommen, in der Regel werden hohe dreistellige Euro-Beträge fällig, so der Hinweis. Fußgängern wird empfohlen, sich bei Gefährdung möglichst nah an der Hauswand aufzuhalten. Hier ist die Gefahr, von einer solchen Dachlawine getroffen zu werden, am geringsten.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie die Kontaktdaten von Fachfirmen erhalten Bürgerinnen und Bürger beim Amt für Straßen und Verkehrstechnik unter der Rufnummer 0221 / 221-30295. Bis zum gestrigen Montag (27. Dezember 2010) registrierten die Behörden bereits rund 100 Anrufe betroffener Hausbesitzer und Bürger, wie die Stadtverwaltung abschließend mitteilte.







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