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26. 05. 2012
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Verbraucherschützer warnen: Neue Abzocker unterwegs


17.06.2010 06:21 von:

Schlagwörter: Köln,Verbraucherschutz,Medieninkasso,Gewinnspiel,Widerruf,aggressiv,Berlin,Mahnu

107,90 Euro, das ist der Betrag, mit dem die vermeintlichen Kunden eines Unternehmens namens Media Inkassomanagement AG aus Berlin derzeit konfrontiert werden. Das meldete am gestrigen Mittwoch die Kölner Verbraucherzentrale. Auch in der Domstadt haben nicht wenige Verbraucher in den vergangenen Tagen ein solches Schreiben in ihrem Briefkasten finden müssen. In dem Schreiben fordert das vermeintliche Inkassounternehmen die überraschten Empfänger dazu auf, einen ausstehenden Betrag bei ihrem Mandanten, der Gewinnspielfirma DEM Marketing, zu begleichen. Angeblich sollen die Opfer dieser Masche einen kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag über "200 Gewinnspiele und Millionenrente" abgeschlossen haben. Um Druck zu machen, geben die Absender des Schreibens an, in Besitz der persönlichen Kontaktdaten sowie das Einverständnis der Angeschriebenen zu sein und damit die Forderung berechtigt sei. Zahlt der vermeintliche Kunde, würde der Vertrag mit der Gewinnspielfirma "automatisch" gekündigt. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer angelaufenen Schuldsumme aus dem eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie Mahn- und Inkassokosten.

Dieses besonders krasse Beispiel sei nur eines von vielen Beispielen, mit denen sich die Verbraucherschützer in Köln und Nordrhein-Westfalen derzeit auseinander setzten müssen. Im vorliegenden Fall rät die Kölner Verbraucherzentrale vorsorglich einen Widerruf zu verfassen und zurückzusenden. Ziel der Abzocker sei es ausschließlich, an die Kontoverbindungen und persönlichen Daten ihrer arglosen Opfer zu kommen, erklärte die Leiterin der Kölner Verbraucherzentrale, Annette Bobbert. Auf gar keinen Fall sollte man sich einschüchtern lassen. In dem Widerruf sollten die Empfänger solcher Post den Absender vielmehr dazu auffordern, den Nachweis eines zustande gekommenen Vertrages zu erbringen. Ein weiteres Druckmittel der Betrüger, ein negativer Eintrag bei der SCHUFA, könne der Verbraucher dadurch vermeiden, dass man dem angeblichen Dienstleistungsvertrag widerspreche. Der Hinweis, dass die Gewinnspielfirma den Opfern völlig unbekannt, sollte nicht fehlen, um die eigene Position deutlich zu machen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Angeschriebenen absolut sicher sind, nicht eine entsprechende "Dienstleistung" in Anspruch genommen zu haben.

Weitere Informationen zu dubiosen Gewinnspielen und den daraus abgeleiteten Forderungen sowie ein Musterschreiben zum Widerruf finden Sie auch auf der Internetseite der Verbraucherschützer unter: www.vz-nrw.de.







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