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26. 05. 2012
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Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Last-Minute-Reisen


07.08.2010 19:30 von:

Schlagwörter: Köln,Verbraucherzentrale,2010,Last-Minute-Reisen,Reiseveranstalter,Vorsicht,Schn

Reisen in letzter Minute – auf neudeutsch "Last Minute” genannt – bedeutet in der Regel einen Preisnachlass gegenüber normalen Pauschalreisen. Das muss aber nicht immer so sein. Die Kölner Verbraucherzentrale hat dazu am gestrigen Freitag ein paar Tipps zum richtigen Umgang mit vermeintlichen Billigangeboten herausgegeben. "Wer möglichst günstig verreisen will, kommt um einen Preisvergleich des Komplettpakets sowie einzelner Leistungen nicht herum. Denn nicht jedes Last-Minute-Angebot ist ein Schnäppchen", so die Verbraucherzentrale. Immer wieder beobachten die Verbraucherschützer, dass vormals normale Katalogangebote von den Anbietern als Last-Minute-Angebot angeboten werden. Dabei hilft, wenn die Kunden die ursprünglichen Preise kennen. Es gab aber auch noch weitere Details zu beachten.

Last-Minute-Reisen haben nach derzeitig gültiger Rechtsprechung eine Vorlaufzeit von 14 Tagen Buchungsfrist vor Reisebeginn. Angebote, die länger im Voraus gebucht werden können, sind demnach Etikettenschwindel. Grundsätzlich gilt auch bei Last-Minute-Angeboten der Blick ins Kleingedruckte. Hier sollten auch bei Schnäppchen die Leistungen einzeln ausgewiesen werden. Häufig entsprechen die Beschreibungen der vermeintlichen Preiskracher nicht immer den Anforderungen. Auch bei den Qualitätsmerkmalen der Hotels sollten Urlaubsreisende genauer hinschauen. So ist die Bezeichnung "Vier-Sterne-Hotel" nicht immer Garant einer wirklich guten Qualität. Ein so genannter Sicherungsschein soll Touristen vor einer Veranstalterpleite schützen. Gerade bei Last-Minute-Reisen, die innerhalb eines Zeitraums von nur sieben Tagen vor Reisenantritt gebucht werden, übersendet der Veranstalter in der Regel keine allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch keine Reisebestätigung. Gerade in diesem Fall müssen sich die Reisenden selbst um Ansprechpartner für eventuelle Beschwerdefälle kümmern. Ein seriöser Reiseveranstalter teilt dies von sich aus mit, so das abschließende Urteil der Verbraucherschützer.







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