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26. 05. 2012
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Verbraucherzentrale warnen vor Folgen der Kälte


14.02.2012 15:00 von:(red)

Schlagwörter: Verbraucherschutz,Winter,Kälteeinbruch,Frostschäden,Versicherung

Die Verbraucherschützer informieren über Haftungsfragen nach Frostschäden. Bild: Archiv Köln Nachrichten

Die Kältewelle der ersten Februar-Hälfte ist zwar seit dem gestrigen Montag beendet. Nun haben die nordrhein-westfälischen Verbraucherzentralen auf die Folgen des strengen Frostes hingewiesen, es kann teuer werden. Für viele Menschen geht es danach um die Frage, wer ihnen den entstandenen Schaden ersetzt und hier ist es nicht immer einfach. Durch Frost gesprengte Wasserleitungen oder ein Ausrutschen auf einem Fußweg sind da nur zwei Beispiele, anhand derer die Verbraucherschützer die Haftungsfrage stellen und zu beantworten versuchen. „Die richtige Versicherungspolice kann den finanziellen Schaden zwar abfangen, doch haben Hausbesitzer, aber auch Verkehrsunternehmen bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit es erst gar nicht zu einem Schaden kommt“, erklärte die Verbraucherzentrale NRW in einer Presseerklärung vom gestrigen Montag. Gerade wenn eine längere Kältewelle zu Ende, treten viele Schäden erst wirklich zutage und rücken damit in den Fokus der Betrachter.

Weitere Beispiele

So empfehlen beispielsweise die Verbraucherschützer, bei herannahendem Dauerfrost Wasserrohre abzusperren. Das sei die sicherste Methode sich in der Wohnung vor Frostschäden zu schützen. Zwar übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung in der Regel solche witterungsbedingten Schäden, allerdings muss der Schutz vor Frostschäden auch in der Versicherung enthalten sein. Das ist nicht zwangsläufig so. Sollte die Versicherung zum Beispiel feststellen, dass die Wasserrohre nicht abgesperrt oder beispielsweise nicht ausreichen geheizt worden sind, können sich Versicherungen auch verweigern, so der Hinweis der Verbraucherschützer.

Ein ständiges Ärgernis ist für viele Hausbesitzer und Mieter unterer Etagen die Verpflichtung, Gehwege schnee- und eisfrei zu räumen. Obwohl häufig praktiziert, ist beispielsweise das Streuen von Salz zum Auftauen des gefrorenen Wassers auf solchen Wegen nicht erlaubt. Grundsätzlich ist der Immobilieneigentümer für die Sicherheit der Gehwege vor seinem Grundstück verantwortlich. Bei Mietern in Mehrfamilienhäusern regelt häufig ein entsprechender Passus im Mietvertrag, dass die Mieter des Hauses für die Wintersicherheit verantwortlich sind. In jedem Falle ist hier eine Haftpflichtversicherung zu empfehlen, wenn doch mal etwas passiert und man selbst die Streupflicht innehatte-

Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn sich Personen auf dem Weg zur oder dem Weg von der Arbeit befindet und die vorgenannten Versicherungen nicht greifen, weil beispielsweise der Verantwortliche den Gehweg ordentlich geräumt hat. Außerhalb dieser Zeiten pringt die private Unfallversicherung ein, für der Unfall selbst zu Folgeschäden ist schließlich die Berufsunfähigkeitsversicherung an der Reihe. Rutschfestes Schuhwerk bei Schnee und Eis dürften aber wohl die beste Unfallversicherung, oder besser Unfallvorbeugung sein. Die Verbraucherschützer bieten hierzu ein rund 30-minütiges Beratungsgespräch an. Die Kosten liegen bei 35 Euro. Das Geld ist möglicherweise schnell wieder hereingeholt.







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