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26. 05. 2012
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Köln: Alarmanlage ermöglicht Festnahme von Einbrechern


10.01.2012 16:30 von:(red)

Schlagwörter: Gaststätteneinbruch,Verhaftung,Bewährung,Alarmanlage

Zwei junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren sind in der Nacht auf den heutigen Dienstag bei einem Einbruchsversuch in eine Gaststätte vorläufig festgenommen worden. Die Täter hatten offenbar keine Kenntnis davon, dass die Gaststätte im Blickfeld eines privaten Wachdienstes stand. So erhielt die Leitstelle der Polizeibehörde gegen 2:50 Uhr einen Alarmanruf. Die wiederum waren wegen des ausgelösten Alarms auf den Vorfall aufmerksam geworden. Als die Beamten am Einsatzort eintrafen, hatten die Einbrecher bereits die Glasscheibe der Eingangstür eingeschlagen, die Überwachungskameras von den Wänden gerissen und im Gastraum zwei Geldautomaten aufgebrochen, so der Polizeibericht.

Die drei auf frischer Tat Ertappten versuchten zwart noch, sich durch Flucht der Festnahme zu entziehen. Doch die Flucht dauerte für zwei des Trios nicht lange. Die Polizeibeamten holten die beiden 19 und 20 Jahre alten Männer ein und nahmen sie vorläufig fest. Der dritte Tatbeteiligte ist weiterhin flüchtig, nach ihm wird weiter gefahndet. Die beiden Festgenommenen sind den Sicherheitsbehörden nicht unbekannt. Der ältere der beiden befindet sich derzeit noch einer zweijährigen Bewährungszeit. Er sitzt nun in Untersuchungshaft, sein 19-jähriger Komplize wurde nach seiner Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt. Auf beide wartet nun ein Strafverfahren.

Die Polizeibehörde betonte in diesem Zusammenhang den Sinn von Überwachungskameras und Einbruchsmeldern. Gerade Besitzer von Ladenlokalen sollten sich über die Anschaffung zusätzlicher Sicherheitsgeräte ernsthafte Gedanken machen. Zumindest in diesem Falle stellten sich die Sicherheitsmaßnahmen des Betreibers als sinnvoll heraus. Sie trugen maßgeblich zur schnellen Ergreifung der Täter bei, auch wenn einer aus dem Trio weiterhin flüchtig ist. Kostenlose Tipps zur Aufrüstung gibt das Kriminalkommissariat Prävention/Vorbeugung unter der Rufnummer: 0221 / 229 – 8008.

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