26. 05. 2012
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Köln: Betrunkener greift Polizeibeamte an
Es war sicher kein leichter Einsatz für die Kölner Polizisten, die am gestrigen Samstagmorgen zu einem Verkehrsunfall gerufen wurden. Ein 34-jähriger Mann war mit seinem Pkw gegen 6 Uhr auf der Hahnenstraße in Richtung Rudolfplatz von der Fahrbahn abgekommen und gegen eine Laterne gefahren. Anschließend schleudert infolge der Wucht des Aufpralls der Wagen gegen ein stehendes Taxi. Nach Aussage von Augenzeugen soll der Fahrer des Fahrzeug kurz vor dem Unfall noch zu einem Überholvorgang angesetzt haben. Anschließend verließ er die Fahrbahn.
In dem beschädigten Taxi saß genau zu diesem Zeitpunkt ein 38-jähriger Taxifahrer, der den nächsten Auftrag wartete. Nachdem er im Rückspiegel den ersten Aufprall erblickte, bereitete er sich eigener Aussage zufolge auf den zweiten Aufprall vor. Tatsächlich krachte der außer Kontrolle geratene Kleinwagen anschließend in sein Taxi. Der Fahrer bat den Taxifahrer noch, den Unfall nicht zu melden. Als der Geschädigte das ablehnte, entfernte sich der Mann zu Fuß in Richtung eines Schnellrestaurants am Rudolfplatz. Doch der Besuch dieser Lokalität schützte den Mann nicht vor den Ermittlungen der Beamten, die von dem 38-Jährigen alarmiert wurden. Er habe bereits genug Punkte in Flensburg, hatte der Flüchtende dem Taxifahrer noch mitgeteilt.
Als die Beamten den Mann tatsächlich in dem Schnellrestaurant antrafen, reagierte der nach Aussage der polizei ausgesprochen aggressiv. Offenbar war der Mann stark alkoholisiert. Zunächt beschimpfte er die Beamten und drohte ihnen Schläge an. Trotzdem gelang es den Beamten, den Mann zu einem Atemalkoholtest zu überreden. Der ergab einen Wert von 1,5 Promille. Auf dem Weg zur Polizeiwache soll der Mann wiederholt versucht haben, seine Drohungen durch Kopfnüsse wahr zu machen. Er wurde zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen. Nun muss sich der Mann gegen gleich mehrere Vorwürfe strafrechtlich zu verantworten haben. Die Behörde erstatte Strafanzeige wegen Widerstand, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung auf sexueller Grundlage, Fahren unter Alkoholeinfluss sowie eine Verkehrsunfallfluchtanzeige, so die Sicherheitsbehörde abschließend.


























