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26. 05. 2012
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Bundesregierung teilt Rechtsauffassung der Stadt Köln in Sachen Messehallen


26.03.2007 22:00 von:


Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Die Abgeordneten hatten sich auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik und auf ein Gesprächsangebot von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bezogen. Die Kommission hält die Vergabe des Auftrags zum Bau neuer Messehallen an den Oppenheim-Esch-Fonds für rechtswidrig, weil dieses Geschäft als öffentlicher Bauauftrag zu werten sei und deshalb von der Stadt Köln öffentlich hätte ausgeschrieben werden müssen.
   
Wie es in der Antwort weiter heißt, sieht die Regierung nicht die Gefahr einer drohenden Strafzahlung in Millionenhöhe. Für ein solches Buß- oder Zwangsgeld müsse die Kommission zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwirken, in dem ein Verstoß gegen EU-Recht festgestellt werden müsste und die Regierung den Auftrag erhielte, diesen Rechtsverstoß auszuräumen. Erst wenn festgestellt würde, dass Deutschland diesem Urteil nicht nachgekommen sei, könne die Kommission mit einem neuen Vertragsverletzungsverfahren Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Bis ein solches







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