26. 05. 2012
Seite drucken
Bundesregierung teilt Rechtsauffassung der Stadt Köln in Sachen Messehallen
Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion im Bundestag. Die Abgeordneten hatten sich auf ein
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik
und auf ein Gesprächsangebot von EU-Binnenmarktkommissar Charlie
McCreevy bezogen. Die Kommission hält die Vergabe des Auftrags zum Bau
neuer Messehallen an den Oppenheim-Esch-Fonds für rechtswidrig, weil
dieses Geschäft als öffentlicher Bauauftrag zu werten sei und deshalb
von der Stadt Köln öffentlich hätte ausgeschrieben werden müssen.
Wie es in der Antwort weiter heißt, sieht die Regierung nicht die
Gefahr einer drohenden Strafzahlung in Millionenhöhe. Für ein solches
Buß- oder Zwangsgeld müsse die Kommission zunächst ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs erwirken, in dem ein Verstoß gegen EU-Recht
festgestellt werden müsste und die Regierung den Auftrag erhielte,
diesen Rechtsverstoß auszuräumen. Erst wenn festgestellt würde, dass
Deutschland diesem Urteil nicht nachgekommen sei, könne die Kommission
mit einem neuen Vertragsverletzungsverfahren Klage beim Europäischen
Gerichtshof einreichen. Bis ein solches


























