26. 05. 2012
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EU-Kommission erhebt Klage vor EUGH in Sachen Messehallen
Nach einem Bericht der WDR-Lokalzeit stufte ein Vertreter der
europäischen Exekutive die eingereichten Stellungnahmen und Unterlagen
als nicht ausreichend an. Man gehe vonseiten Brüssels weiter davon aus,
dass die Vergabe zum Bau der Nordhallen europäische ausgeschrieben
werden müssen. Die Verzögerungen begründete ein Sprecher der Kommission
mit dem Hinweis, dass die Unterlagen erst verspätet eingereicht wurden.
Die Kommission stehe offenbar nach wie vor auf dem Standpunkt, dass der
von der Stadt Köln in diesem Zusammenhang geschlossene Mietvertrag
europarechtlich als ausschreibungspflichtiger „Bauauftrag“ zu
beurteilen war, hieß es in einer Stellungnahme des Kölner Presseamtes.
Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfalen und nicht
zuletzt die Stadt Köln vertreten eine andere Auffassung und haben dies
der Behörde auch mitgeteilt.
Der Europäische Gerichtshof wird nun zunächst über die Zulässigkeit
einer Klage der Kommission zu entscheiden haben, weil diese das
Vertragsverletzungsverfahren erst eingeleitet hatte, nachdem die neuen
Messehallen fertig gestellt und angemietet worden waren. Das
Vertragsverletzungsverfahren soll aber dazu dienen, einem
Mitgliedsstaat Gelegenheit zu geben, einen tatsächlich vorliegenden
Vertragsverstoß rückgängig zu machen. Diesem Ziel kann die nunmehr
beabsichtigte Klage der Kommission nicht mehr dienen, eben weil die
neuen Messehallen seit langem fertig gestellt sind und genutzt werden.
Diese „spannende Frage“ wird dabei für die Zulässigkeit der Klage
entscheidend sein, wie der Kölner Rechtsanwalt Stefan Hertwig, der die
juristischen Interessen der Stadt vertritt, in der Lokalzeit erklärte.
Weitergehende Stellungnahmen gibt die Stadt Köln derzeit nicht ab, da
die Klageschrift der Kommission noch nicht vorliege, teilte das
Presseamt abschließend mit.


























