26. 05. 2012
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EU-Kommission verlangt erneut Auskunft zum Messe-Neubau
Dies bestätigte heute das Presseamt der Stadt Köln in einer Mitteilung.
Die Fragestellung der EU-Behörde zielte nunmehr auch auf die Einhaltung
der Beihilfevorschriften des EG-Vertrages. Gemäß Artikel 87 EG-Vertrag
dürfen einzelne Unternehmen grundsätzlich nicht durch Beihilfen aus
staatlichen Mitteln begünstigt werden, wenn hierdurch der Handel
zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Die Kommission hat
hierzu einen sehr umfangreichen Fragenkatalog übersandt, der sich nicht
speziell an die Stadt Köln richtet, sondern Auskünfte zu allen
verlangt, die am Verkauf der Rheinhallen, dem Bau der Nordhallen und
dem Bau des Konferenzzentrums beteiligt waren.
Selbstverständlich wird die Stadt Köln die gestellten Fragen fristgemäß
beantworten, soweit sie hierzu aus eigener Kenntnis beitragen kann,
versicherte Pressesprecher Gregor Timmer. Dabei wird es sich im
Wesentlichen um dieselben Informationen und Unterlagen handeln, welche
die Stadt Köln im Zusammenhang mit den vergaberechtlichen Vorwürfen der
Kommission bereits vorgelegt hat. Die angeforderten Auskünfte und
Unterlagen werden von den Beteiligten der Bundesrepublik Deutschland
zur Verfügung gestellt und dort geprüft. Sie wird dann im Rahmen einer
Stellungnahme auf das Auskunftsersuchen der Kommission antworten.
Bisher ist die Stadt Köln davon ausgegangen, dass es im Zusammenhang
mit den genannten Rechtsgeschäften keinerlei Verhaltensweisen der Stadt
selbst gibt, die den Tatbestand der Gewährung einer Beihilfe aus
staatlichen Mitteln erfüllen könnten. Die Stadt wird das
Auskunftsersuchen der Kommission jedoch zum Anlass nehmen, auch diesen
Gesichtspunkt nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, hieß
es dazu abschließend.


























