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26. 05. 2012
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EU-Kommission verlangt erneut Auskunft zum Messe-Neubau


12.06.2007 22:00 von:


Dies bestätigte heute das Presseamt der Stadt Köln in einer Mitteilung.   Die Fragestellung der EU-Behörde zielte nunmehr auch auf die Einhaltung der Beihilfevorschriften des EG-Vertrages. Gemäß Artikel 87 EG-Vertrag dürfen einzelne Unternehmen grundsätzlich nicht durch Beihilfen aus staatlichen Mitteln begünstigt werden, wenn hierdurch der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Die Kommission hat hierzu einen sehr umfangreichen Fragenkatalog übersandt, der sich nicht speziell an die Stadt Köln richtet, sondern Auskünfte zu allen verlangt, die am Verkauf der Rheinhallen, dem Bau der Nordhallen und dem Bau des Konferenzzentrums beteiligt waren.

Selbstverständlich wird die Stadt Köln die gestellten Fragen fristgemäß beantworten, soweit sie hierzu aus eigener Kenntnis beitragen kann, versicherte Pressesprecher Gregor Timmer. Dabei wird es sich im Wesentlichen um dieselben Informationen und Unterlagen handeln, welche die Stadt Köln im Zusammenhang mit den vergaberechtlichen Vorwürfen der Kommission bereits vorgelegt hat. Die angeforderten Auskünfte und Unterlagen werden von den Beteiligten der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt und dort geprüft. Sie wird dann im Rahmen einer Stellungnahme auf das Auskunftsersuchen der Kommission antworten.

Bisher ist die Stadt Köln davon ausgegangen, dass es im Zusammenhang mit den genannten Rechtsgeschäften keinerlei Verhaltensweisen der Stadt selbst gibt, die den Tatbestand der Gewährung einer Beihilfe aus staatlichen Mitteln erfüllen könnten. Die Stadt wird das Auskunftsersuchen der Kommission jedoch zum Anlass nehmen, auch diesen Gesichtspunkt nochmals einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, hieß es dazu abschließend.







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