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26. 05. 2012
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Köln: Neues zum Messehallengeschäft


12.09.2005 23:00 von:


Nach einem WDR-Bericht hat alleine die Abarbeitung dieses Katalogs über eine Stunde gedauert. Die gesamte Sitzung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und war erst nach zwei Stunden zu Ende.   Sparkassensprecher Michael Cremer erklärte im Anschluss an die Sitzung gegenüber dem Fernsehsender, dass sämtliche Fragen der Ratsmitglieder aus Köln und Bonn „zur vollen Zufriedenheit beantwortet wurden“. Dies habe der Verwaltungsrat so einstimmig beschlossen, ließ Cremer weiter verlauten. In dem Kontrollgremium sitzen seit dem 1. Januar 2005, abweichend von der üblichen Regelung statt 18 insgesamt 26 Mitglieder sowie ein Vorsitzender. Die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Ende 2004 nach einem bestimmten Schlüssel von den Stadträten in Köln und Bonn gewählt. Ratsmitglieder aus Köln und Bonn hatten im Vorfeld Kritik an der Informationspolitik der städtischen Entscheidungsgremien geäußert.  

"Aachener Modell" als günstige Alternative

Die Frage, ob andere Anbieter tatsächlich einen Anspruch auf den Zuschlag für das lukrative Finanzierungsgeschäft gehabt hätten, bleibt indes weiter ungeklärt. Das Alternativangebot des Münchener Investors Babcock Brown basiert auf dem gängigen Modell einer so genannten „forfaitierung“ (übersetzt: Pauschalisierung). Eine neue zu gründende Gesellschaft erhält von der Bank einen Kredit über die Bausumme. Dafür erhält die Bank im Gegenzug über die Stadt Köln und die Messegesellschaft die entsprechenden Mietbeiträge. Dieses Finanzierungsmodell hätte der Stadt eine Ersparnis in Höhe von rund 30 Millionen Euro eingebracht, berichtete die WDR-Lokalredaktion. Allerdings entgegnete der zuständige Stadtkämmerer und Rechtsdezernent Peter Michael Soenius bereits im Vorfeld, dass eine solche Finanzierung „grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig“ sei. Am  Beispiel Aachens behauptete der WDR jedoch, dass diese Möglichkeit trotz der Einschränkungen des Haushaltssicherungsgesetzes (HSK) und der damit verbundenen Genehmigungspflicht durch die Bezirksregierung Köln bestehe. Im Jahr 2004 realisierte die Leasinggesellschaft DAL Deutsche Anlagen Leasing über einen über einen Bauerrichtungs- und Finanzierungsvertrag den Erweiterungsbaus des Kreishauses in der Aachener Innenstadt.  Der WDR verschwieg in seinem Bericht, dass das Investitionsvolumen des im Jahr 2004 fertig gestellten Projekts lediglich 11 Millionen Euro betrug. Im Vergleich dazu stellt das umstrittene Messegeschäft mit einem hohen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag eine völlig andere Größenordnung dar.
               
Erweiterung des Kreishauses durch ein "forfaitierung" -Modell

Ob ein so geartetes Messegeschäft vom Regierungspräsidenten genehmigt worden wäre, ist bis heute nicht geklärt. An dieser Stelle, so die Kritik des WDR, hätte die Stadt dieses Finanzierungsangebot wenigstens zum Inhalt einer entsprechenden Anfrage an die Bezirksregierung machen können. Die Vorwegnahme einer Entscheidung des Regierungspräsidenten durch den Stadtkämmerer, ob ein solches Finanzierungsmodell genehmigt worden wäre, erhärtet indes den Verdacht, dass die Stadt Köln in diesem Fall ein  schlechtes Geschäft gemacht hat. Das allerdings ist im Kern nicht strafbar. Der Streit darum geht also weiter. Ob hier ein Fall von Untreue vorliegt, wird derzeit von der Kölner Staatsanwaltschaft geprüft, die Ermittlungen dazu dauern an.







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