26. 05. 2012
Seite drucken
Köln: Neues zum Messehallengeschäft
Nach einem
WDR-Bericht hat alleine die Abarbeitung dieses Katalogs über eine
Stunde gedauert. Die gesamte Sitzung fand unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt und war erst nach zwei Stunden zu Ende.
Sparkassensprecher Michael Cremer erklärte im Anschluss an die Sitzung
gegenüber dem Fernsehsender, dass sämtliche Fragen der Ratsmitglieder
aus Köln und Bonn „zur vollen Zufriedenheit beantwortet wurden“. Dies
habe der Verwaltungsrat so einstimmig beschlossen, ließ Cremer weiter
verlauten. In dem Kontrollgremium sitzen seit dem 1. Januar 2005,
abweichend von der üblichen Regelung statt 18 insgesamt 26 Mitglieder
sowie ein Vorsitzender. Die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Ende
2004 nach einem bestimmten Schlüssel von den Stadträten in Köln und
Bonn gewählt. Ratsmitglieder aus Köln und Bonn hatten im Vorfeld Kritik
an der Informationspolitik der städtischen Entscheidungsgremien
geäußert.
"Aachener Modell" als günstige Alternative
Die Frage, ob andere Anbieter tatsächlich einen Anspruch auf den
Zuschlag für das lukrative Finanzierungsgeschäft gehabt hätten, bleibt
indes weiter ungeklärt. Das Alternativangebot des Münchener Investors
Babcock Brown basiert auf dem gängigen Modell einer so genannten
„forfaitierung“ (übersetzt: Pauschalisierung). Eine neue zu gründende
Gesellschaft erhält von der Bank einen Kredit über die Bausumme. Dafür
erhält die Bank im Gegenzug über die Stadt Köln und die
Messegesellschaft die entsprechenden Mietbeiträge. Dieses
Finanzierungsmodell hätte der Stadt eine Ersparnis in Höhe von rund 30
Millionen Euro eingebracht, berichtete die WDR-Lokalredaktion.
Allerdings entgegnete der zuständige Stadtkämmerer und Rechtsdezernent
Peter Michael Soenius bereits im Vorfeld, dass eine solche Finanzierung
„grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig“ sei. Am Beispiel Aachens
behauptete der WDR jedoch, dass diese Möglichkeit trotz der
Einschränkungen des Haushaltssicherungsgesetzes (HSK) und der damit
verbundenen Genehmigungspflicht durch die Bezirksregierung Köln
bestehe. Im Jahr 2004 realisierte die Leasinggesellschaft DAL Deutsche
Anlagen Leasing über einen über einen Bauerrichtungs- und
Finanzierungsvertrag den Erweiterungsbaus des Kreishauses in der
Aachener Innenstadt. Der WDR verschwieg in seinem Bericht, dass das
Investitionsvolumen des im Jahr 2004 fertig gestellten Projekts
lediglich 11 Millionen Euro betrug. Im Vergleich dazu stellt das
umstrittene Messegeschäft mit einem hohen dreistelligen
Millionen-Euro-Betrag eine völlig andere Größenordnung dar.
Erweiterung des Kreishauses durch ein "forfaitierung" -Modell
Ob ein so geartetes Messegeschäft vom Regierungspräsidenten genehmigt
worden wäre, ist bis heute nicht geklärt. An dieser Stelle, so die
Kritik des WDR, hätte die Stadt dieses Finanzierungsangebot wenigstens
zum Inhalt einer entsprechenden Anfrage an die Bezirksregierung machen
können. Die Vorwegnahme einer Entscheidung des Regierungspräsidenten
durch den Stadtkämmerer, ob ein solches Finanzierungsmodell genehmigt
worden wäre, erhärtet indes den Verdacht, dass die Stadt Köln in diesem
Fall ein schlechtes Geschäft gemacht hat. Das allerdings ist im Kern
nicht strafbar. Der Streit darum geht also weiter. Ob hier ein Fall von
Untreue vorliegt, wird derzeit von der Kölner Staatsanwaltschaft
geprüft, die Ermittlungen dazu dauern an.


























