Wetter

Boersen News





Köln Nachrichten Neu


zum Archiv ->

Köln Nachrichten bei Twitter





26. 05. 2012
Seite drucken

Landgericht Köln: Urteil im Messehallenstreit am 30. August


28.06.2011 20:46 von:

Schlagwörter: Köln,Landgericht,Messehallen,2011,Kölnmesse,Mietzins,Esch-Fonds,August,Urteil,Ur

Am heutigen Dienstag fand am Kölner Landgericht ein weiterer mündlicher Verhandlungstermin zweier Streitparteien statt, die weit über die Grenzen der Domstadt hinaus für Furore gesorgt haben. Es geht um die Aussetzung der Mietzahlungen in Höhe von immerhin fast zwei Millionen Euro pro Monat, auf’s Jahr hochgerechnet entspricht das mehr als 22 Millionen Euro. Nach Darstellung der Stadt deutete der Verlauf der Verhandlung darauf hin, dass die von der Stadt Köln eingenommene Rechtsposition möglicherweise auch vom vorsitzenden Richter mit Wohlwollen betrachtet wird. Der gab am heutigen Dienstag zu Protokoll, dass die Klägerseite ihre Forderungen nicht in vollem Umfange durch Dokumente belegen konnte. Schon zuvor hatten lokale Medien darüber berichtet, dass die Stadt sich offenbar Hoffnungen darauf machen könne, bei der Berechnung der Mietzinsen für die vier Nordhallen deutlich günstiger wegzukommen.

Klägerin ist die Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 – 18 GbR, ein vom früheren Bauunternehmer Josef Esch aufgelegter geschlossener Immobilienfonds. Der hatte ein so genanntes "Urkundenverfahren" angestrengt, um damit seine Ansprüche gegen Kölnmesse und Stadt (ab 2012) geltend machen zu können. Außerdem machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass die Stadt Köln zwischenzeitlich ein Wertgutachten vorgelegt habe, zu dessen Einholung sie von der Europäischen Kommission aufgefordert worden sei. Danach könne zum derzeitigen Stand nicht ausgeschlossen werden, dass der Mietvertrag für die Messehallen tatsächlich über Marktwert abgeschlossen worden sei und damit eine europarechtswidrige Beihilfe beinhalte, berichtete das städtische Presseamt weiter aus der laufenden Verhandlung.

Demnach machen sich die Verantwortlichen Hoffnungen, dass das Gericht das vom Esch-Fonds angestrengte Verfahren möglicherweise abgewiesen werde. Ein weiterer Aspekt ist die europarechtliche Dimension des Falls. So hatte die Europäische Kommission in ihrer Rechtsauffassung den Verantwortlichen in Köln vorgeworfen, mit dem Verzicht auf eine Ausschreibung eine nach EU-Recht unzulässige Beihilfe geleistet zu haben. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang auf den so genannten "Effektivitätsgrundsatz" des europäischen Rechts hin, wonach die nationalen Gerichte darauf hinwirken müssen, dass europäisches Recht in den Mitgliedsstaaten wirksam zur Geltung kommt.

Der Vorsitzende Richter riet deshalb der Klägerin an, vom Urkundenverfahren Abstand zu nehmen, berichtete die Stadtverantwortlichen weiter. Das allerdings habe die Klägerseite abgelehnt. Das Gericht wird nun nach Eingang weiterer Schriftsätze am 30. August dieses Jahres zu einer Entscheidung kommen. Das aber muss nicht zwangsläufig das Ende der Auseinandersetzung sein, wie auch die Stadt einräumen musste. Neben der Möglichkeit einer Berufung hat die Klägerin zudem die Chance, ihre Klage in einem normalen Verfahren zu wiederholen, hieß es dazu abschließend.







Artikel Service



Köln Nachrichten - das topaktuelle Newsportal fü Köln und die Region
Köln Nachrichten - developed with TYPO3 by beuse und beuse