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26. 05. 2012
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Messehallen-Vergabe: Regierungspräsident rügt kommunalrechtliche Verstöße


02.02.2006 23:00 von:


So stellte der Bericht der Kommunalaufsicht fest, dass eine Vergabe nicht europaweit ausgeschrieben werden musste. „Es liegt kein Verstoß gegen Vergaberecht vor, weil die Kölnmesse GmbH kein öffentlicher Auftraggeber ist“, begründete Regierungspräsident Hans-Peter Lindlar. Die Stadt habe als öffentlicher Auftraggeber beim Bau der Messehallen keinen Bauauftrag vergeben und auch keine Erfordernisse für eine Bauleistung eines Dritten benannt, so der Regierungspräsident weiter. Das Presseamt der Stadt Köln sieht darin eine Bestätigung ihrer Einschätzung und blickt nun zuversichtlich auf die Untersuchung durch die EU-Kommission.
       
Stein des Anstoßes: Die neuen Messehallen        

Allerdings warf RP Lindlar, der in seiner Eigenschaft als Kommunalaufsicht die Prüfung in Abstimmung mit dem Innen- und dem Wirtschaftsministerium des Landes NRW abgestimmt hat, Verstöße gegen kommunalrechtliche Vorschriften vor. „Die Beteiligung der Stadt Köln am Neubau der Messehallen erfolgte nicht ordnungsgemäß“, kritisierte Lindlar heute öffentlich. So wurde vor allem die Wirtschaftlichkeit der Vertragskonstruktion nicht nachgewiesen. Lindlar schloss zudem nicht aus, dass der „hier zusammengestellte Sachverhalt“ unvollständig ist, da die Bezirksregierung nur Unterlagen der Stadt Köln und ihrer eigenbetrieblichen Einrichtung „Veranstaltungszentrum Köln“ überprüfen konnte.      

Der im Sommer 2004 unterzeichnete „letter of intent“ zwischen Stadt und der GbR, der die mietvertraglichen Regelungen zwischen Stadt und Investor festlegte, war nach § 87 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO NW) anzeigepflichtig. Dagegen habe sie verstoßen. Ähnliches gilt auch für den Eigenbetrieb „Veranstaltungszentrum Köln“. Hier gelte analog der § 115 GO NW. Der Eigenbetrieb habe, so der Vorwurf des RP, „außerhalb ihres durch Satzung festgelegten Geschäftsfeldes“ gehandelt. Diese „andauernde Überschreitung der Handlungsbefugnis“ soll durch eine nachträgliche Erweiterung der Satzung und ein entsprechendes Anzeigeverfahren geprüft werden, so der RP. Die Stadt hingegen sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt, wonach vor allem die vergaberechtliche Prüfung eine zentrale Rolle einnimmt. „Die seit einem halben Jahr immer wieder aufs Neue vorgebrachte Behauptung selbsternannter Experten, der Bau der Nordhallen hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen, ist von der Bezirksregierung widerlegt worden“, erklärte Oberbürgermeister Fritz Schramma.

Die derzeit noch laufende Untersuchung der Kölner Staatsanwaltschaft erhält unterdessen eine neue Dynamik. So wurden in den vergangenen Tagen u.a Sparkassenchef Gustav-Adolf Schröder sowie Messe-Geschäftsführer Gerd Weber von der Staatsanwaltschaft vernommen worden, wie der WDR berichtete. Wann die Untersuchungen abgeschlossen werden, steht noch offen. Die vergaberechtliche Prüfung ist vor allem für die Untersuchung der EU-Kommission. Kommt die EU-Behörde zu einer anderen Einschätzung, drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe.








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