26. 05. 2012
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Messehallen-Vergabe: Regierungspräsident rügt kommunalrechtliche Verstöße
So stellte der Bericht der Kommunalaufsicht fest, dass eine Vergabe
nicht europaweit ausgeschrieben werden musste. „Es liegt kein Verstoß
gegen Vergaberecht vor, weil die Kölnmesse GmbH kein öffentlicher
Auftraggeber ist“, begründete Regierungspräsident Hans-Peter Lindlar.
Die Stadt habe als öffentlicher Auftraggeber beim Bau der Messehallen
keinen Bauauftrag vergeben und auch keine Erfordernisse für eine
Bauleistung eines Dritten benannt, so der Regierungspräsident weiter.
Das Presseamt der Stadt Köln sieht darin eine Bestätigung ihrer
Einschätzung und blickt nun zuversichtlich auf die Untersuchung durch
die EU-Kommission.
Stein des Anstoßes: Die neuen Messehallen
Allerdings warf RP Lindlar, der in seiner Eigenschaft als
Kommunalaufsicht die Prüfung in Abstimmung mit dem Innen- und dem
Wirtschaftsministerium des Landes NRW abgestimmt hat, Verstöße gegen
kommunalrechtliche Vorschriften vor. „Die Beteiligung der Stadt Köln am
Neubau der Messehallen erfolgte nicht ordnungsgemäß“, kritisierte
Lindlar heute öffentlich. So wurde vor allem die Wirtschaftlichkeit der
Vertragskonstruktion nicht nachgewiesen. Lindlar schloss zudem nicht
aus, dass der „hier zusammengestellte Sachverhalt“ unvollständig ist,
da die Bezirksregierung nur Unterlagen der Stadt Köln und ihrer
eigenbetrieblichen Einrichtung „Veranstaltungszentrum Köln“ überprüfen
konnte.
Der im Sommer 2004 unterzeichnete „letter of intent“ zwischen Stadt und
der GbR, der die mietvertraglichen Regelungen zwischen Stadt und
Investor festlegte, war nach § 87 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO NW)
anzeigepflichtig. Dagegen habe sie verstoßen. Ähnliches gilt auch für
den Eigenbetrieb „Veranstaltungszentrum Köln“. Hier gelte analog der §
115 GO NW. Der Eigenbetrieb habe, so der Vorwurf des RP, „außerhalb
ihres durch Satzung festgelegten Geschäftsfeldes“ gehandelt. Diese
„andauernde Überschreitung der Handlungsbefugnis“ soll durch eine
nachträgliche Erweiterung der Satzung und ein entsprechendes
Anzeigeverfahren geprüft werden, so der RP. Die Stadt hingegen sieht
sich in ihrer Einschätzung bestätigt, wonach vor allem die
vergaberechtliche Prüfung eine zentrale Rolle einnimmt. „Die seit einem
halben Jahr immer wieder aufs Neue vorgebrachte Behauptung
selbsternannter Experten, der Bau der Nordhallen hätte europaweit
ausgeschrieben werden müssen, ist von der Bezirksregierung widerlegt
worden“, erklärte Oberbürgermeister Fritz Schramma.
Die derzeit noch laufende Untersuchung der Kölner Staatsanwaltschaft
erhält unterdessen eine neue Dynamik. So wurden in den vergangenen
Tagen u.a Sparkassenchef Gustav-Adolf Schröder sowie
Messe-Geschäftsführer Gerd Weber von der Staatsanwaltschaft vernommen
worden, wie der WDR berichtete. Wann die Untersuchungen abgeschlossen
werden, steht noch offen. Die vergaberechtliche Prüfung ist vor allem
für die Untersuchung der EU-Kommission. Kommt die EU-Behörde zu einer
anderen Einschätzung, drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe.


























