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26. 05. 2012
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Pin-Group bezahlte 130.000 Euro an GNBZ


19.03.2008 23:00 von:


Dies gab der Insolvenzverwalter des Kölner Postdienstleisters Pin-Group Bruno M. Kübler am heutigen Donnerstag bekannt.   Bis zum 10. Dezember 2007 soll das Unternehmen mindestens 133.526,69 Euro über Umwege an die GNBZ gezahlt haben, wie der Insolvenzverwalter bei Durchsicht der Unterlagen festgestellt hatte. Die Belege seien inzwischen der Kölner Staatsanwaltschaft übergeben worden, bestätigte Kübler. Der damalige Vorstand der Pin-Group Günter Thiel soll die Gelder über eine Beratungskanzlei auf die Gewerkschaftskonten ausgezahlt haben. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat inzwischen eine Prüfung der Sache angekündigt.

Die Zahlungen an die Gewerkschaft hatten wenige Tage nach ihrer Gründung im Oktober vergangenen Jahres eingesetzt. Der Insolvenzverwalter habe kurz nach der ersten Sichtung die Beratungskanzlei kontaktiert, um die Hintergründe der Zahlungen in Erfahrung zu bringen. So wurde beispielsweise die Kapitalausstattung der jungen Gewerkschaft mit 30.000 Euro eine Gehaltszahlung an den Geschäftsführer der Gewerkschaft Arno Doll beinhaltet. Weitere 1200 Euro wurden für einen Computer berechnet und schließlich erhielt GNBZ-Geschäftsführer Doll zwischen Oktober und Januar monatliche Honorarzahlungen in Höhe von monatlich 25.000 Euro. In der Rechnung wurde der letzte Posten (mit 100.000 Euro gleichzeitig der mit Abstand größte Posten) unter der unverdächtig klingenden Bezeichnung „Fremdarbeiten“ gelistet, wie Kübler weiter berichtete. Die Kanzlei habe ihm ferner bestätigt, dass die Zahlungen auf ausdrückliche Anweisung des damaligen Pin-Vorstandes Thiel angewiesen wurden.

Auch die Kanzlei ging dabei nicht leer aus. Für ihre Beratungsleistungen hatte die Kanzlei am 5. und 7. Dezember vergangenen Jahres insgesamt 900.000 Euro in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wurde umgehend überwiesen, wie der Insolvenzverwalter weiter bekannt gab. Möglicherweise unterliegt aber auch diese Zahlung der so genannten Insolvenzanfechtung und kann zurückgefordert werden. Dies werde man nun prüfen, ließ Kübler verlautbaren. Die Gewerkschaft ver.di hat am heutigen Donnerstag eigenen Angaben zufolge vonseiten der Staatsanwaltschaft signalisiert bekommen, dass die Behörde ein Verfahren gegen die Vorstandsmitglieder der Gewerkschaft wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr eröffnen werde. Vertreter der ver.di-Gewerkschaft hingegen sahen sich mit ihrem Verdacht bestätigt, immerhin hatte die Gewerkschaft bereits am Dienstag vergangener Woche eine entsprechende Strafanzeige in Köln eingereicht.

Die GNBZ hatte kurz nach ihrer Gründung im Dezember vergangenen Jahres mit dem Arbeitgeberverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) tarifliche Löhne zwischen 6,50 und 7,50 Euro pro Stunde vereinbart. Seit Januar 2008 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn zwischen neun und 9,80 Euro pro Stunde im Zustellergewerbe.







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