26. 05. 2012
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Pin-Group bezahlte 130.000 Euro an GNBZ
Dies gab der Insolvenzverwalter des Kölner Postdienstleisters Pin-Group Bruno M. Kübler am heutigen Donnerstag bekannt.
Bis zum 10. Dezember 2007 soll das Unternehmen mindestens 133.526,69
Euro über Umwege an die GNBZ gezahlt haben, wie der Insolvenzverwalter
bei Durchsicht der Unterlagen festgestellt hatte. Die Belege seien
inzwischen der Kölner Staatsanwaltschaft übergeben worden, bestätigte
Kübler. Der damalige Vorstand der Pin-Group Günter Thiel soll die
Gelder über eine Beratungskanzlei auf die Gewerkschaftskonten
ausgezahlt haben. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat inzwischen eine
Prüfung der Sache angekündigt.
Die Zahlungen an die Gewerkschaft hatten wenige Tage nach ihrer
Gründung im Oktober vergangenen Jahres eingesetzt. Der
Insolvenzverwalter habe kurz nach der ersten Sichtung die
Beratungskanzlei kontaktiert, um die Hintergründe der Zahlungen in
Erfahrung zu bringen. So wurde beispielsweise die Kapitalausstattung
der jungen Gewerkschaft mit 30.000 Euro eine Gehaltszahlung an den
Geschäftsführer der Gewerkschaft Arno Doll beinhaltet. Weitere 1200
Euro wurden für einen Computer berechnet und schließlich erhielt
GNBZ-Geschäftsführer Doll zwischen Oktober und Januar monatliche
Honorarzahlungen in Höhe von monatlich 25.000 Euro. In der Rechnung
wurde der letzte Posten (mit 100.000 Euro gleichzeitig der mit Abstand
größte Posten) unter der unverdächtig klingenden Bezeichnung
„Fremdarbeiten“ gelistet, wie Kübler weiter berichtete. Die Kanzlei
habe ihm ferner bestätigt, dass die Zahlungen auf ausdrückliche
Anweisung des damaligen Pin-Vorstandes Thiel angewiesen wurden.
Auch die Kanzlei ging dabei nicht leer aus. Für ihre
Beratungsleistungen hatte die Kanzlei am 5. und 7. Dezember vergangenen
Jahres insgesamt 900.000 Euro in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wurde
umgehend überwiesen, wie der Insolvenzverwalter weiter bekannt gab.
Möglicherweise unterliegt aber auch diese Zahlung der so genannten
Insolvenzanfechtung und kann zurückgefordert werden. Dies werde man nun
prüfen, ließ Kübler verlautbaren. Die Gewerkschaft ver.di hat am
heutigen Donnerstag eigenen Angaben zufolge vonseiten der
Staatsanwaltschaft signalisiert bekommen, dass die Behörde ein
Verfahren gegen die Vorstandsmitglieder der Gewerkschaft wegen des
Anfangsverdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr eröffnen
werde. Vertreter der ver.di-Gewerkschaft hingegen sahen sich mit ihrem
Verdacht bestätigt, immerhin hatte die Gewerkschaft bereits am Dienstag
vergangener Woche eine entsprechende Strafanzeige in Köln eingereicht.
Die GNBZ hatte kurz nach ihrer Gründung im Dezember vergangenen Jahres
mit dem Arbeitgeberverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP)
tarifliche Löhne zwischen 6,50 und 7,50 Euro pro Stunde vereinbart.
Seit Januar 2008 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn zwischen neun und
9,80 Euro pro Stunde im Zustellergewerbe.


























