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26. 05. 2012
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Prozess gegen Müllunternehmer Trienekens beginnt am 26. Februar


11.01.2010 11:53 von:

Schlagwörter: Köln,Helmut Trienekens,Landgericht,Hauptverhandlung,Untreue,2010,Verhandlung,Sta

Der Skandal um den ehemaligen Müllunternehmer Helmut Trienekens wegen des Vorwurfs der Untreue wird nun am 26. Februar dieses Jahres in die Hauptverhandlung eintreten. Für den Prozess setzte das Kölner Gericht 66 Verhandlungstage an. Derzeit ist geplant, die Verhandlungen bis zum 3. September dieses Jahres abzuschließen. Dem ehemaligen Müllunternehmer wirft die Kölner Staatsanwaltschaft vor, zwischen Dezember 1996 und Januar 2002 insgesamt 14,6 Millionen Euro an eine Schweizer Gesellschaft gezahlt zu haben. Zweck der Zahlungen soll der Aufbau ei-ner "Kriegskasse" gewesen sein, aus der "nützliche Aufwendungen", die in den Geschäftsbüchern keinen Niederschlag finden sollten, finanziert werden sollten, schreibt das Gericht weiter. Das aber könne den Tatbestand der Untreue erfüllen, so das Gericht weiter.

Im so genannten Kölner Müllskandal soll Unternehmer Trienekens so nachweislich elf Millionen Euro an Bestechungsgeldern für den Bau der Müllverbrennungsanlage im Kölner Norden gezahlt haben. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Beteiligte zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt worden, darunter der ehemalige Oberstadtdirektor Klaus Heugel (SPD) und der Ex-Fraktionschef der Sozialdemokraten im Kölner Stadtrat, Norbert Rüther. Ihnen wurde nachgewiesen, dass sie die Geldflüsse mittels fingierter Spendenquittungen zu verschleiern hofften. Beide Ex-Politiker sollen das System von so genannten "Dankeschön-Spenden" verfeinert haben, hieß es damals. Der Müllskandal sorgte jahrelang für negative Schlagzeilen und innerhalb der Kölner SPD zu einer radikalen Verjüngungskur. Die Verfahren gegen die anderen Beteiligten sind damit bereits weitgehend abgearbeitet.

Noch hat das Gericht keine Zeugen benannt. Ob die Verhandlungsdauer tatsächlich ausreichen wird, hängt unter anderem auch vom Gesundheitszustand des Müllunternehmers zusammen. Der inzwischen 71-jährige Trienekens ist herzkrank und nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig. Auch könnten andere Verfahrenbeteiligte im Urlaub oder sonst verhindert sein, befürchtet das Gericht. Trienekens ist bereits wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden. Im Jahr 2004 musste er sich wegen der Hinterziehung von 2,7 Millionen Euro an Steuern vor Gericht verantworten. Die Richter verurteilten ihn zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von zehn Millionen Euro.







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