26. 05. 2012
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Sparkasse KölnBonn will Schadensersatzansprüche durchsetzen
Am heutigen Mittwoch tagten Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse KölnBonn. Das wichtigste Ergebnis der heutigen Beratungen war der erklärte Wille, gegen den ehemaligen Vorstandschef Gustav Adolf Schröder und den einstigen Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Dr. Rolf Bietmann, gerichtlich vorzugehen. Die Höhe der zivilrechtlichen Ansprüche des Instituts gegen die beiden Protagonisten beziffern die Gremien auf zwei Millionen Euro. Bei der Festsetzung der Höhe ihrer Schadensersatzansprüche beruft sich das kommunale Kreditinstitut auf die Einschätzungen ihrer Rechtsberater.
Grundlage für die Forderung der Sparkasse an die ehemaligen Mächtigen ist ein Prüfbericht der Innenrevision aus dem Frühjahr 2009 sowie weitere Ermittlungsunterlagen. Beide sollen zu Lasten der Sparkasse gehandelt haben. "Um mögliche Verjährungen zu vermeiden, macht die Sparkasse KölnBonn ihre Schadensersatzansprüche umgehend geltend", hieß es dazu in der offiziellen Stellungnahme des Kreditinstituts. Allerdings wollen die Verantwortlichen ihre Forderungen zunächst einmal außergerichtlich geltend machen. Sollte das nicht gelingen, wird auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen, hieß es dazu weiter. Ausgangspunkt ist ein im Jahr 2005 geschlossener Beratervertrag zwischen dem CDU-Politiker Bietmann und der Sparkasse.
"Wir haben der Öffentlichkeit und uns die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit versprochen und damit den Stein ins Rollen gebracht. Mit diesem Schritt wollen wir ein weiteres, belastendes Thema der Sparkasse KölnBonn und damit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abschließen", erklärte der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse, Artur Grzesiek. Unterstützt wird das Management der Sparkasse vom Verwaltungsrat. Durch den Prüfbericht sei auch den Kontrolleuren deutlich geworden, dass zu Lasten der Sparkasse gehandelt wurde, erklärte der amtierende Vorsitzende des Verwaltungsrats, Martin Börschel, abschließend.
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