26. 05. 2012
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Stadt deckt Verstoß gegen Kassenvorschriften beim Bürgeramt Rodenkirchen auf
Dies hat das Presseamt am heutigen Donnerstag bekannt gegeben.
Für eingezahlte Beträge haben zwei der dort tätigen Kassiererinnen die
entsprechenden Einnahmebelege zwar per Hand quittiert, diese dann
jedoch nicht ordnungsgemäß weiter verbucht. So machte z.B. der Ausfall
des vollelektronischen Kassenprogramms in mehreren Fällen eine Buchung
von Hand notwendig. Nach Beseitigung der Störung hätten diese Belege
unverzüglich im Kassensystem nachgebucht werden müssen, teilte die
Stadt weiter mit. Die Handbuchungen und damit einhergehende
Unterschlagungen sind dabei ausnahmslos bei funktionierendem
Maschinenbuchungsbetrieb erfolgt und darum für die Zahlstellenleitungen
nicht feststellbar gewesen, hieß es dazu am späten Nachmittag weiter.
Die beiden Kassiererinnen, die die nicht verbuchten Gelder für sich
abgezweigt hatten, haben ihr Fehlverhalten zugegeben. Mit der
Hauptkassiererin, die seit Juni 2006 nachweislich rund 10.000 Euro
entnommen hatte, hat die Stadt Köln inzwischen einen Auflösungsvertrag
geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis wurde zum 31. März 2007
beendet. Die stellvertretende Kassiererin ist ebenfalls geständig. Ihr
konnten mehrere Fälle mit einem Schaden von rund 250 Euro nachgewiesen
werden. Das Beamtenverhältnis auf Probe, in dem sich die Kassiererin
derzeit befindet, wird zum 30. Juni 2007 beendet. Beide Frauen haben
die entnommenen Geldbeträge inzwischen an die Stadt Köln zurückgezahlt.
Ermittlungen des städtischen Rechnungsprüfungsamtes in den übrigen
Bezirksrathäusern haben ergeben, dass es dort zu keiner Häufung von
manuellen Quittungsvermerken gekommen ist, so dass es sich hier
offenbar um einen Einzelfall handelt. Ausfälle des Kassenprogramms
kommen zudem sehr selten vor. Obwohl hier eine bewusste Missachtung von
Kassenvorschriften zu den Unregelmäßigkeiten führte, hat die Stadt für
alle Zahlstellen eine weitere Kontrollstation eingeführt: Ab sofort
müssen bei jedem Ausfall des Kassenprogramms die per Hand quittierten
Einzahlungsbelege an die Zahlstellenleitung gegeben werden, damit dort
die ordnungsgemäßen Nachbuchungen überprüft werden können, hieß es dazu
abschließend.


























