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26. 05. 2012
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Stadt geht gegen Mietwucher vor


30.04.2009 20:39 von:

Schlagwörter: Köln,Mietwucher,Rückerstattung,Mietpreis,Wohnungsamt,Stadtverwaltung,Vermieter,P

Das Amt für Wohnungswesen ist neben seiner Vermittlungsfunktion auch zuständig, wenn Vermieter nachweislich zu viel Miete verlangen. In gleich mehreren Fällen wurde das Amt in den zurückliegenden Wochen tätig und fündig, wie die städtische Pressestelle nun bekannt gab. Die Stadt erwirkte dabei eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Mieten, in Einzelfällen bis zu 20.000 Euro, so die Stadt weiter. Die Fachleute der Stadtverwaltung werden immer dann tätig, wenn es Hinweise aus der Bevölkerung gibt, dass die Mieten unverhältnismäßig angehoben wurden. Allerdings muss dabei ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegen. So beträgt beispielsweise die so genannte "Kappungsgrenze" bei Neubauwohnungen 30, bei älteren Wohnungsbeständen immerhin noch 20 Prozent. Das alleine wäre kein Mietwucher und kann nicht beanstandet werden.

In den vorliegenden Fällen hielten sich die Vermieter aber offenkundig nicht an diese und andere gesetzliche Vorgaben. In diesen Fällen haben die Mitarbeiter der Stadtverwaltung das Recht, den Vermietern in die Karten zu schauen und die Mieten ihrerseits zu überprüfen. Bei einem Verstoß wird der Vermieter unter Androhung von finanziellen Sanktionen aufgefordert, die überhöhte Miete an seine Mieter zurückzuzahlen. Weigert er sich, drohen Geldbußen. Die Miete im öffentlich geförderten Wohnungsbau bei den bis einschließlich 2001 geförderten Sozialwohnungen hat der Vermieter grundsätzlich in eigener Verantwortung zu ermitteln. Hat ein Mieter im öffentlich geförderten Wohnungsbau die Vermutung, dass die Miete überhöht ist, sollte er sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Vermieters für das jeweilige Objekt zeigen lassen, raten die Wohnungsexperten des Amtes. Im Zweifelsfall kann er sich an das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln wenden unter der Telefonnummer (0221) 221-24200 oder per Email an:

wohnungsamt@stadt-koeln.de







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