26. 05. 2012
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Stadt Köln: Stadt schaltet Staatsanwaltschaft ein
Der verdacht gegen den von Amts wegen eingesetzten Vormund einer vormals Minderjährigen wiegt schwer. Er soll das ihm zur treuhänderischen Verwaltung überlassene Vormundschaft zum eigenen Vorteil ausgenutzt und einen privaten Darlehensvertrag mit der damals 18-Jährigen abgeschlossen haben. Nachdem am gestrigen Mittwoch entsprechende Vorwürfe öffentlich wurden, hat die Stadt am heutigen Donnerstag Stellung zur derzeitigen Sachlage vorgenommen. Demnach hat das Jugendamt selbst Ermittlungen gegen den beschuldigten Mitarbeiter des Jugendamtes aufgenommen. Eine junge Frau, die im Jahr 2008 volljährig wurde, sowie die beiden jüngeren Geschwister, befanden sich unter der Vormundschaft des inzwischen suspendierten Mitarbeiters, hieß es in der offiziellen Stellungnahme der Stadtverwaltung. Das Jugenddezernat selbst hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Ermittlungen aufgenommen und Kontakt zur betroffenen Familie aufgenommen. Derzeit prüfen Fachleute des Dezernats die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung für die drei Geschwister durch den beschuldigten Amtsvormund. Die inzwischen 20-Jährige hatte demnach mehrfach und bis dato vergeblich den Verbleib des ihr zustehenden Vermögens reklamiert.
Der beschuldigte Mitarbeiter ist nach Aussage der Stadtverwaltung bereits seit dem gestrigen Mittwoch vom Dienst freigestellt worden. Nach derzeitigem Kenntnis- und Aktenstand soll die junge Frau den Vormund selbst im Jahr 2008 entlastet haben. Dabei habe sie auch ein Sparbuch mit einem Anlagebetrag in Höhe von 13.000 Euro in Empfang genommen. Zugleich aber soll der Beschuldigte zeitgleich als Privatmann die Vermögenssorge der jungen Frau übernommen und in diesem Zusammenhang ein Darlehen in Höhe von 13.000 Euro von seinem ehemaligen Mündel entgegengenommen haben. So hatte es der Mitarbeiter gegenüber seinen Vorgesetzten dargestellt. Im Verlauf des Darlehensvertrages sei es zu unregelmäßigen Zahlungen aus dem Vermögen gegenüber der jungen Volljährigen gekommen. Der Restbetrag des Vermögens in Höhe von 9200 Euro wurde gestern dem Jugendamt in bar übergeben. Darüber hinausgehende Quittungen über ausgezahlte Beträge an das ehemalige Mündel werden derzeit vom Jugendamt geprüft, teilte die Stadtverwaltung mit.
Auch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln habe den Vorgang bereits im Rahmen seiner routine- und turnusmäßigen Kontrollen unter die Lupe genommen. Dabei habe man keine Unregelmäßigkeiten in der Vermögensverwaltung feststellen können, hieß es dazu weiter. Die Verantwortlichen der Stadt verwiesen auf ihr "dezidiertes Kontroll- und Überwachungssystem" bei der Verwaltung von Vermögen Schutzbefohlener und Minderjähriger, so genannte "Mündel". Das System befindet sich bereits seit dem Jahr 1997 in der praktischen Anwendung und enthält eine Verpflichtung zur lückenlosen Kontrolle der Vorgänge. Einmal pro Jahr kontrollieren auch die Familiengerichte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einer Mündelverwaltung. Die Betreuung der heute noch minderjährigen Familienmitglieder ist inzwischen auf einen anderen Mitarbeiter im Jugendamt übergegangen. Dabei soll die aktuelle Lebenssituation der Familie im Mittelpunkt, sie soll auch weiterhin von der Stadt Köln unbürokratisch durchgeführt werden.
Unabhängig vom vorliegenden Fall hat die Stadt mit der Kontrolle weiterer Vermögensverwaltungen begonnen. Gerade nach Bekanntwerden des zur Debatte stehenden privaten Darlehensvertrags will die Stadt ermitteln, ob diese Methode auch in anderen Fällen zur Anwendung kam. Nach Aussage der Stadtverwaltung sei dieser Vertrag "außerhalb jeglicher städtischer Akten" getätigt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand gebe es aber keine Hinweise, dass diese Methode verbreitet gewesen sei, hieß es dazu abschließend.


























