26. 05. 2012
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BGH-Urteil: Für Straßenfeste ändert sich nichts
Seit der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil die Gebührenberechnung der GEMA weitgehend bestätigt hat, befürchten die Betreiber von Weihnachtsmärkten eine Steigerung der Lizenzgebühren. Diese Sorgen hat die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg nun zum Anlass genommen, den Betreibern Planungssicherheit zu versprechen. Die Tarife, die bei der Lizenzierung von üblichen Weihnachtsmärkten angewendet werden, sind von diesem BGH-Urteil jedoch nicht betroffen. "Für die Veranstalter von Weihnachtsmärkten ändert sich hinsichtlich der GEMA-Lizenzierung im Vergleich zu 2010 grundsätzlich nichts", betont Georg Oeller, Mitglied des Vorstands der GEMA, in der zurückliegenden Woche. Allerdings wird es doch eine Tariferhöhung geben, die allerdings mit 0,75 Prozent recht moderat ausfällt, wie die Verantwortlichen weiter betonten. Diese Tariferhöhung gilt auch für die Betreiber der Weihnachtsmärkte, die in wenigen Tagen in vielen deutschen Städten ihre Pforten öffnen.
Die Gebührenberechnung richtet sich dabei nach Art und Umfang der Musikbeschallung und die ist über die gesamte Republik betrachtet recht unterschiedlich. So gibt es Weihnachtsmärkte mit Live-Musik-Darbietungen und Bühnenprogramm, mit Tonträgerwiedergaben, mit reiner Hintergrundmusikwiedergabe, aber auch Weihnachtsmärkte ohne jegliche Musiknutzung. An der Gebührenberechnung selbst wird sich indes wenig ändern, versicherten die Verantwortlichen weiter. Um die individuellen Merkmale der Veranstaltungen ausreichend würdigen zu können, empfiehlt die GEMA einen Besuch in der regionalen Bezirksdirektion. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Die entsprechenden, regionalen Ansprechpartner finden sie auch den Internetseiten der GEMA unter: www.gema.de.


























