26. 05. 2012
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Ungereimtheiten verwirren Radfahrer
(ehu) Köln soll fahrradfreundlich werden. Das geschieht Schritt für Schritt. Doch manchmal sind die Ergebnisse verwirrend. Besonders, wenn viele Abteilungen der Stadtverwaltung am Fortschritt beteiligt sind. Und dann auch noch Fremdfirmen. Da kann schon etwas durchgehen. So jedenfalls erklärt das Büro des Fahrradbeauftragten die aktuelle Situation am Unfallschwerpunkt Kreuzung Barbara-/Boltensternstraße.
Auf der Barbarastraße teilen sich die Radfahrer – säuberlich getrennt und durch Verkehrsschilder Nr. 241 vorgeschrieben – den Bürgersteig mit den Fußgängern. Radfahrer, die von Westen aus die Boltensternstraße überqueren wollten, kamen an der Kreuzung oft einem Wagen auf der separaten Rechtsabbiegerspur in die Quere, dem die Sicht durch parkende Auto versperrt war. Diese Situation sollte entschärft werden.
Ein roter Streifen erlaubt das Fahren auf der Straße, ein Verkehrsschild verbietet es
Dazu malte man einige Dutzend Meter vor der Kreuzung an der Durchfahrt Ehrenbergstraße einen Abzweig nach links, der auf die Straße führt. An der Kreuzungsampel müssen die Radfahrer dann gut sichtbar neben den Autos warten. Die Nutzung dieses Radwegs ist freigegeben – wäre da nicht noch das alte Schild, das die gemeinsame Benutzung des Bürgersteigs vorschreibt. Was nun? Man habe wohl vergessen, das Schild zu entfernen. Wenn dies der Fall ist, hat der Radfahrer die freie Wahl zwischen Straße und Bürgersteig. Rechtsabbiegern in die Boltensternstraße wird weiter der Bürgersteig empfohlen.
Die zweite Verwirrung dann an der Kreuzung, wo sich zwei Ampeln „widersprechen“. Wenn der geradeausfahrende Radfahrer auf der Straße ordnungsgemäß bei Rot wartet, zeigt ihm und den Fußgängern die alte Ampel an, dass er bis zur Mittelinsel weiterfahren darf. Tut er das, überfährt er die rote Ampel. Auch diese Ungereimtheit wurde bei der Abnahme übersehen.
Kleine, aber ärgerliche Fehler. Beim Fahrradbeauftragen versprach man, sich sofort um Abhilfe zu kümmern. Im Übrigen nehme man solche Hinweise gerne entgegen.
Fahrradbeauftragter der Stadt Köln: Tel. 0221 / 221-211 55
E-Mail:
fahrradbeauftragter@stadt-koeln.de


























