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26. 05. 2012
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BGH-Entscheidung spricht wegweisendes Urteil zum Urheberrecht im Internet


29.04.2010 22:49 von:

Schlagwörter: BGH,Karlsruhe,Urteil,Richter,Urheberrecht,Persönlichkeitsschutz,Suchmaschine,Goo

Symbolbild: pixelio.de/Markus Hein

Die deutsche Internet-Community atmet auf. Am heutigen Donnerstag sprachen die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ein wegweisendes Urteil (Az. I ZR 69/08) zum Urheberrecht im Internetzeitalter. Dabie wurde über die Frage entschieden, ob die Google-Bildersuche gegen Urheberrechte Dritter verstößt, indem sie Bilder verkleinert und in komprimierter Form als Miniaturansichten (sog. Thumbnails) in ihrer Trefferliste anzeigt. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage einer Künstlerin ab, die auf ihrer eigenen Internetseite Bilder ihrer Kunstwerke abgebildet hatte. Die wurden von dem beklagten Suchmaschinenbetreiber eingelesen und mit einem "daumennagelgroßen" Kleinmotiv des Werkes dargestellt. Im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatte es in verschiedenen Gerichtsurteilen durchaus unterschiedliche Ansichten gegeben. Führende Repräsentanten der Internetwirtschaft wie der in Köln ansässige Branchenverband hoffen nun auf mehr Rechtssicherheit, die über die Einzelfallentscheidung hinausgeht.

"Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof ausdrücklich feststellt, dass Suchmaschinenbetreiber die Haftungsbeschränkungen der E-Commerce-Richtlinie für ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen dürfen. Die deutsche Internetwirtschaft hätte damit ein wichtiges Stück Rechtssicherheit gewonnen", erklärte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des in Köln ansässigen Verbands der Internetwirtschaft eco, Volker Süme. Die Richter folgten der Argumentation der Klägerin nicht, dass die Verwendung von Bildern im Internet grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegt. Mit der Einbindung der Werke auf der eigenen Homepage sowie der Verfügbarmachung für Suchmaschine habe die Klägerin auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung zwischen ihr und dem beklagten Betreiber ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der "thumbs" gegeben habe. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass es technische Möglichkeiten gebe, die Einbindung von Bilder in der Trefferliste zu verhindern. Die aber seien von der Klägerin nicht genutzt worden.

Urheberrecht ins Gegenteil verkehr?

Zuvor hatte das Oberlandesgericht in Jena eine "Rechtsmissbräuchlichkeit" der Darstellung von Bildern in Trefferlisten grundsätzlich bejaht, wie die Fachanwalt Christian Solmecke von der Kölner Anwaltssozietät Wilde, Beuger & Solmecke erklärte. Im Vorfeld des Urteils hatte der Kölner Medienrechtsexperte die Argumentation einer "konkludenten Einwilligung" der Nutzer bei Veröffentlichung von Bildmotiven auf der eigenen Seite scharf angegriffen. "Dies würde allerdings das Urheberrecht in seinen Grundsätzen verkehren", kritisierte Solmecke. Denn dann müsste sich nicht mehr der Nutzer fremder Werke um die Nutzungsrechte bemühen, vielmehr obläge es dem Urheber aktiv Maßnahmen zum Schutz gegen die unbefugte Verwertung seiner Werke zu ergreifen, so der Rechtsexperte.

Unterdessen hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) einen Appell an den Bundesgesetzgeber in Bundestag und Bundesrat gerichtet. Nicht nur in Köln häuft sich Kritik an den Aktivitäten des Internet-Giganten Google und sein Projekt "Google StreetView". Zuletzt nahm der nordrhein-westfälische Jugendminister Armin Laschet die Machenschaften des US-Konzerns ins Visier. "Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er dieses sensible Thema differenziert behandelt", erklärte dazu der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. "Wenn der Gesetzgeber die Bürger vor der systematischen bildlichen Erfassung von Häusern, Passanten und Straßenzügen schützen will, wie sie von Google Street-View betrieben wird, darf er nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und ein vollständiges Fotografierverbot verhängen", so der DJV-Repräsentant weiter. Schließlich seien die Persönlichkeitsrechte schon jetzt ausreichend durch entsprechende Gesetze geschützt, teilte der Journalistenverband weiter mit.


Kommentar

In Zeiten der Globalisierung und des World Wide Web als dem Treiber dieser Internationalisierung ist es wichtig, Grenzen zu ziehen. Nicht nur um der eigenen Identität willen. Aber die Hatz auf den bösen Internet-Giganten, der uns angeblich alle aushorchen, abfotografieren und dann weltweiten Web-Community zum sprichwörtlichen Fraß vorwerfen will, ist wohl eher Ausdruck von Halbwissen und Panikmache. Ob es an dem fortgeschrittenen Wahlkampf der Politik liegt oder doch ein gehörig Maß an Unwissenheit über Charakter und Eigenarten des WWW, kann nicht geklärt werden.

Wenn aber das Abfotografieren von öffentlichen Gebäuden grundsätzlich verboten werden soll, wie nicht wenige im Kölner Stadtrat vor einigen Monaten gefordert hatten, dann ist das bemerkenswert. In Zeiten, in denen auch Privatleute mit kleinem Geldbeutel in den Genuss digitaler Fotografien kommen und über einen entsprechenden Zugang diese Bilder selbst online stellen können, muss die Grenze folgerichtig anders gezogen werden. Wer bitte soll den Millionen Touristen, die Köln jedes Jahr besuchen, erklären wollen, dass sie künftig den Dom nicht mehr fotografieren dürfen, weil das pauschal gegen Urheberrechte verstößt? Der DJV tut gut daran, in der bisweilen schizophren wirkenden Betroffenheitsdebatte allzu fürsorglicher Politiker, die sachdienliche Erdung zu verpassen. Das Urteil lässt erkennen, dass die Richter in Karlsruhe weise Recht gesprochen haben.







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