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26. 05. 2012
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Gesetz zur Bekämpfung von Kostenfallen kann teuer werden


30.04.2011 20:29 von:

Schlagwörter: Köln,Umfrage,Trusted Shops,2011,April,Zertifizierung,Onlineshop,Betreiber,DIHK,G

Ein neues Gesetz soll Kostenfallen im Internet bekämpfen. Die Branche schlägt eine andere Alternative vor. Symboldild: www.pixelio.de/Peter Kirchhoff

Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von so genannten "Kostenfallen” könnte für die deutschen Shopbetreiber zu einer Angelegenheit mit hohen Zusatzkosten werden. Die Befürchtung äußerten die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer in einer Umfrage der Kölner Trusted Shops GmbH und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die am gestrigen Donnerstag veröffentlicht wurde. Demnach stellen die neuen gesetzlichen Auflagen insbesondere für kleine und mittelgroße einen erheblichen zusätzlichen Kostenfaktor dar, so die Befürchtung. Immerhin sind knapp 60 Prozent der Befragten direkt davon betroffen, hieß es dazu weiter. Die Zusatzkosten ergeben sich vor allem aus einem erhöhten Aufwand an zusätzlichen IT-Dienstleistungen, die von mehr als der Hälfte aller Shopbetreiber zusätzlich in Auftrag gegeben werden müssen.

Es gibt eine Alternative

Die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Regelung, die auch in die neue EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten übernommen werden soll, sieht vor, dass ein Verbraucher bei einer Internet-Bestellung ausdrücklich bestätigen muss, dass er korrekt über sämtliche Kosten und weitere Punkte informiert worden ist. Erst dann soll er seinen Online-Kauf durch den Klick auf den Bestell-Button abschließen können (sog. "Doppelklick"-Variante). Ist dieser Doppelklick nicht vorhanden, soll der Vertrag nichtig sein, so der Vorschlag. Branchenexperten haben im Vorfeld des Gesetzesentwurfes eine andere Lösung vorgestellt, die so genannte "Schaltflächen-Lösung", die vom Kölner Zeritifizierungsdienstleister entwickelt wurde. Dabei kann der Verbraucher wie bisher mit nur einem Klick seinen Kauf abschließen. Allerdings muss der Bestellbutton klar und eindeutig darauf hinweisen, dass es sich um ein zahlungspflichtiges Angebot handelt. So könnte der Button beispielsweise mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer anderen entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein, hieß es dazu weiter.

Branche ist skeptisch / Aufwand zu hoch

"Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber unseriösen Anbietern im Internet das Handwerk legen möchte. Aber wir halten die Mittel für falsch. Verbraucher werden durch das vorgeschlagene Gesetz nicht besser geschützt, dafür werden jedoch seriöse Händler über Gebühr belastet", betonte Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops. Bei der Doppelklick-Variante sind aufgrund des Programmieraufwands 59 Prozent auf zusätzliche IT-Dienstleistungen angewiesen. Im Gegensatz dazu kann die Schaltflächen-Variante von mehr als jedem zweiten Online-Händler ohne großen finanziellen Aufwand selber durchgeführt werden. Zudem halten 71 Prozent der befragten Shopbetreiber die Schaltflächen-Variante auch für das besser geeignete Instrument, um unseriöse Anbieter im Internet zu bekämpfen, so ein weiteres Ergebnis. "Auch der DIHK kann sich dem Vorschlag von Trusted Shops nur anschließen. Die Schaltflächen-Variante ist ein sehr guter Kompromiss zwischen dem Schutz der Verbraucherrechte und den Belastungen und dem Aufwand auf Seiten der Online-Händler", so DIHK-Justiziar Dr. Christian Groß.

Die Umfrage wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgeführt. Trusted Shop ist eigenen Angaben zufolge Europas führender Anbieter bei der Qualitätssicherung und Zertifizierung von Online-Shops. Online-Händler werden dabei einer strengen Checkliste von mehr als 100 Einzelkriterien überprüft, darunter Bonität, Preistransparenz, Kundenservice oder Datenschutz. Diese Prüfung haben inzwischen mehr als 9500 Shopbetreiber erfolgreich hinter sich gebracht und tragen das entsprechende Siegel der Prüforganisation. Hintergrundinformation dazu finden sie auf der Internetseite des Kölner Unternehmens unter: www.trustedshops.de.







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