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26. 05. 2012
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Urheberrecht: Aufgepasst bei Facebook!


21.05.2011 22:08 von:


(TB) Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke macht über seine Internetseite via Pressemeldung auf einen interessanten und bisher weitgehend unbeachteten Aspekt des Urheberrechts aufmerksam, der vor allem für Eltern von minderjährigen Surfern relevant sein dürfte.

Millionen Teenager kommunizeren über die neuen Sozialen Netzwerke miteinander. Dabei ist es üblich, dass die Teenager Fotos ihrer Stars, Musikstücke, Songtexte oder anderes möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material einstellen. Nach Auskunft des Kölner Anwalts kann eine "Facebook" Pinwandseite schonmal 15.000 Euro wert sein, jedenfalls für einen abmahnwilligen Konzern oder Rechtsanwalt.

Es ist schon seltsam, denn tatsächlich ist das Problembewustsein gewachsen, allerdings nicht im Falle einer der wichtigsten Plattformen überhaupt: "Facebook". Es macht nach Auskunft der Medienkanzlei durchaus Sinn hier stärker darauf zu achten, dass es nicht zu abmahnfähigen Urheberrechtsverletzungen kommt. Vor allem Eltern sollten hin und wieder checken, ob der hauseigene "Teenie" vielleicht etwas zuviel gepostet hat, sonst gibt es möglicherweise eine Überraschung, die das Taschengeldbudget doch deutlich überschreitet.

“Millionen Menschen, vor allem Jugendliche, unterhalten auf Facebook eine eigene ‘Homepage’, so der Experte für Medienrecht. Da sie hier oft Inhalte für mehrere hundert Freunde veröffentlichen, kann von einer privaten Nutzung nicht mehr gesprochen werden. Im Grunde genommen müssen sich die Facebook-Aktiven wie professionelle Journalisten behandeln lassen. Wenn man sich dann ansieht, wie unbekümmert urheberrechtsgeschützte Inhalte veröffentlicht werden, sage ich: Die typische Facebook-Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert.”

Mögliche Ursachen für eine Abmahnung können sein:

- Das Foto eines Stars: Abmahnung möglich von: Fotograf, Management des Stars und vom Star selbst.

- Lustige Bilder: s.o.

- YouTube-Videos: Wer ein YouTube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Hierzu muss allerdings gesagt werden, dass es bisher hier keine Rechtssprechung gibt. Das Problem sind die immer noch offenen Streitigkeiten z.B. zwischen You Tube und der deutschen GEMA. Zu diesem immer virulenten Thema mal der Link zu einer anderen Anwaltsseite. Ein heikles Thema also.


- Eigene Musikvideos: Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden.


- Eigene Fotos: Es herrscht immer noch das Recht am eigenen Bild vor. Wer demnach ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden. Es sei denn die abgebildeten Personen sind nicht Hauptbestandteil des Bildes, also nur Beiwerk.

- Zitate aller Art: Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen.

- Profilfoto:
Vorsicht ist auch beim sogenannten Avatar geboten. Hier verwenden einige User Abbildungen z.B. einer Comicfigur - RA Christian Solmecke: "Diese Inhalte müssen nicht einmal selbst auf die eigene Facebook-Seite gestellt werden. Es reicht aus, sie zu teilen, um sie sich zu Eigen zu machen und aktiv weiter zu verbreiten."

Das Fazit Solmeckes: "Millionen Jugendliche begehen täglich auf Facebook massive Rechtsverletzungen. Noch sind Abmahnungen in diesem Bereich selten, aber ich befürchte, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis hier eine wahre Lawine losgetreten wird. Um die Jugendlichen zu schützen, müssen dringend neue gesetzliche Regelungen gefunden werden. Das Bedürfnis der Teenager, sich auf diese, ihre Weise auf Facebook zu äußern, ist sehr hoch. Hier sollte schnell eine besondere Fair-use-Regel greifen, die Veröffentlichungen im Rahmen der eigenen Freunde vor Abmahnungen schützt."







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