26. 05. 2012
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Vorsicht vor neuer Masche im Internetbetrug
In den vergangenen Tagen mehrten sich Beschwerden über einen neuen Betrugsversuch im Internet. Per Mail und mit dem Zusatz "Ermittlungsverfahren gegen Sie" versendet ein angeblicher Rechtsanwalt namens Giese eine ziemlich herbe Drohung. Man habe im Auftrag des Unternehmens Videorama einen Urheberrechtsverstoß bemerkt, unternommen in einem "peer-to-peer"-Netzwerk. Die werden auch gleich akribisch aufgelistet. Der Rest klingt ausgesprochen juristisch: "Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt. Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden", so der Wortlaut der E-Mail. Die Nummer des Aktenzeichens folgt, ebenso wie der Hinweis auf ein Urteil, bei dem ein Mann zu 3000 Euro Schadensersatz verurteilt wurde. Die Lösung ist schnell an der Hand. Mit der Zahlung von 100 Euro in das Zahlungssystem Paysafecard oder über einen zu aktivierenden 19-stelligen PIN-Code "Ukash" könne man die Sache aus der Welt räumen.
Eine kurze Recherche im Internet klärte jedoch schnell, dass dieses merkwürdige Schreiben offenbar Teil eines groß angelegten Betrugsversuches ist. So gibt es sehr wohl einen Rechtsanwalt namens Giese, Florian mit Vornamen. Der aber hatte bereits am Mittwoch vergangener Woche in Hamburg Strafanzeige erstattet. Nach Auskunft des betroffenen Rechtsanwaltes handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Art "Identitätsklau". So ist der richtige Rechtsanwalt Giese gar nicht Inhaber der Domain "ra-giese.info". Zwei Mailadressen werden tatsächlich mit dem Suffix "@ra-giese.info" angeboten. "Bei diesem Vorgang handelt es sich um einen sog. Identitäts-Missbrauch oder um Identitäts-HiJacking, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen", schrieb Giese im Forum anwalt.de am Montag dieser Woche. Die Schlussfolgerung für alle Betroffenen ist ebenso klar. Die Mail mit dem besagten Inhalt brauchen nicht beachtet zu werden, sie sind als Betrugsversuch einzustufen, bekräftigte der Rechtsanwalt.

























