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26. 05. 2012
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Presse-Grossisten kritisieren Abmahnung der Bauer-Gruppe


03.02.2011 16:41 von:

Schlagwörter: Köln,Verband,Presse-Grosso,Abmahnung,Bauer,Mediengruppe,Zeitungsvertrieb,2011,Kr

Die Verantwortlichen des Bundesverbandes Presse-Grosso haben sich kritisch mit der Abmahnung der Bauer Media Group auseinander gesetzt. Das Hamburger Medienhaus hatte Ende Januar 2011 dem Verband in einem anwaltlichen Schreiben weitreichende Forderungen aufgestellt, wie der Zeitungsgrossisten am heutigen Mittwoch bekannt gab, liegt das anwaltliche Schreiben bereits seit dem 26. Januar dieses Jahres vor. Einen Tag später stellte das Hamburger Medienhaus Bauer Media Group dazu noch eine Presseerklärung online. Die Bauer Vertriebs KG verlangt im ersten Teil ihrer Abmahnung, dass der Bundesverband Presse-Grosso es zukünftig unterlassen soll, mit dem Verlag über einheitliche Grosso-Konditionen zu verhandeln und/oder zu vereinbaren. Die aktuelle Vereinbarung zwischen dem Verlag und dem Grosso-Verband läuft mindestens noch bis Ende Februar 2012.

Die Grossisten bedauerten in ihrer Stellungnahme, dass der Verlag nach mehr als 60-jähriger erfolgreicher Zusammenarbeit keine Gespräche mehr mit der Verbandsspitze führen will. Er sieht sich faktisch nicht in der Lage, einen konstruktiven Dialog über Vertriebspolitik und Konditionen zu führen, solange der Verlag an dieser Haltung festhält. Der zweite Teil der anwaltlichen Abmahnung der Bauer Vertriebs KG bezieht sich darauf, dass Presse-Grossisten nicht aufgefordert werden dürften, firmenindividuelle Verhandlungen mit der Bauer Vertriebs KG über Grosso-Konditionen zu verweigern. Derartige Aufforderungen waren bisher nicht erforderlich, weil alle Verlage ausschließlich mit dem Grosso-Verband die Konditionen verhandelt haben. Das gilt in besonderer Weise auch für die Bauer-Gruppe. Die Spannenverhandlungen und -abschlüsse bezogen sich ausdrücklich immer auch auf die nicht dem Grosso-Verband angehörenden Presse-Grossisten, an denen das Haus Bauer und weitere Verlage beteiligt sind, teilte der Verband in seiner heutigen Presseerklärung mit.

Nach Ansicht des Verbandes besteht zu diesem Schritt allerdings keine Veranlassung. Der Verband hat mit heutigem Datum auf das anwaltliche Schreiben geantwortet. Darin verteidigten die Grossisten ihre Position. Man habe verantwortungsvoll und rechtmäßig im Dienste eines vollversorgenden, neutralen Vertriebsnetzes gehandelt. "Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit an der Ladentheke setzen voraus, dass alle Verlage und Titel den freien Zutritt zum Markt und zu einheitlichen Leistungen und Konditionen erhalten. Verlage als Preisbinder und teils als Marktbeherrscher dürfen von den Vertriebspartnern keine Besserstellung verlangen", hieß es dazu in der Mitteilung. Nach dem Verständnis seiner Mitglieder sehen sich die Grossisten als Vollsortimenter und damit auch bei der Gebietsbindung zur Gleichbehandlung verpflichtet. Diese korrespondierenden Gleichbehandlungspflichten können nur durch eine einheitliche Konditionen-Systematik sowie einen einheitlichen Leistungsrahmen gewährleistet werden. Der Grosso-Verband und die Verlegerverbände leisten mit zentralen Initiativen wie dem "KVM - einheitlicher Leistungsrahmen für Verlage und Pressegroßhandel", dem Qualitäts- und Leistungsmanagement oder dem Presse-Data-Warehouse einen unverzichtbaren Beitrag zur stetigen Weiterentwicklung der Vertriebsleistungen zum Nutzen aller Marktpartner, argumentierten der Verband.

Auch der Druck des Hamburger Verlagshauses werde diese Strategie nicht ändern, versicherten die Verantwortlichen weiter. Schließlich seien die Regeln für den Großvertrieb von Pressestücken "common sense" der Branche. Gemeinsam mit allen anderen Verlagen hält der Verband eine weiterhin einheitliche Konditionen-Regelung für unverzichtbar für den neutralen, auf Vollsortimente ausgerichteten Pressevertrieb. Die Abmahnung der Bauer Media Group und die in Aussicht gestellte Klage muss deswegen als der Versuch gewertet werden, zur Erlangung einseitiger Vorteile das neutrale Presse-Vertriebssystem ernsthaft zu gefährden, erklärte der Verband weiter. "Das Grosso-Vertriebssystem ist kein Selbstzweck. Es hat den medienpolitischen Auftrag, das Recht des mündigen Bürgers auf Information durch Pressevielfalt überall in der Region zu gewährleisten. Verlage und Pressehandel stehen in der Verantwortung, diesen Auftrag kooperativ zu erfüllen", so der Verband abschließend.







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