26. 05. 2012
Seite drucken
WDR: Keine Änderung beim Tatort-Vorspann
Das Oberlandesgericht hat am gestrigen Donnerstag eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Grafikerin, die vor mehr als 40 Jahren den Vorspann geschaffen hat, wird keine Nachvergütung erhalten. Das hatten die Richter des OLG München in ihrer Entscheidung bestätigt. Infolge dieses Urteils bleibt der Vorspann der beliebten ARD-Serie unverändert, teilten beide Rundfunkanstalten am gleichen Tag in einer Stellungnahme mit. Auch schlossen die Richter aus, dass der Name der Urheberin genannt werden muss. Das Urteil wird damit rechtskräftig, eine Revision wurde ausdrücklich ausgeschlossen.
Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender sehen sich durch die Entscheidung der Richter bestätigt. "Ich freue mich, dass das Gericht unsere Praxis beim beliebten Tatort-Vorspann bestätigt hat. Dies ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer", so Gebhard Henke, Tatort-Koordinator der ARD. Das Gericht folgte der Argumentation der Sender, dass sich Zuschauer den Tatort nicht wegen des Vorspanns ansehen. Der Vorspann habe lediglich eine "Hinweisfunktion". Er sei ein "untergeordneter Beitrag zum Gesamtwerk".
Die Akzeptanz des Tatorts beim Publikum beziehe sich auf den nachfolgenden Film. Eine Nachvergütung sei nicht geboten. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin "ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat". Die Praxis sei von ihr jahrzehntelang nicht beanstandet worden. Das Gericht legte jedoch auch fest, dass neben der Klägerin keine andere Person als Urheber des Vorspanns öffentlich genannt werden dürfe.


























