26. 05. 2012
Seite drucken
Bund und Land NRW uneins über Nachtflugverbot
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Köln klagen über den nächtlichen Fluglärm. Schon seit Jahren bemängeln Bürgerinitiativen in Köln die Zunahme des nächtlichen Flugverkehrs und die daraus entstehenden Folgen für Schlaf und Gesundheit. Vor allem die nächtlichen Frachtflüge – Köln/Bonn ist der zweitgrößte Frachtflughafen in Deutschland – sorgen immer häufiger für schlaflose Nächte. Die rot-grüne Landesregierung hatte daraufhin ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen ins Spiel gebracht. An der Nachtfluggenehmigung für Frachtflieger, die den weitaus größten Anteil am nächtlichen Fluglärm haben, ändert sich hingegen nichts. Doch selbst die Einschränkungen für den Passagierflugverkehr stoßen keineswegs überall auf Gegenliebe. Die Bundesregierung hat nach Berichten verschiedener Medien ein Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär der Landesregierung, Horst Becker, gesandt. Dort droht das Bundesverkehrsministerium die geplante Änderung der Nachtfluggenehmigung für Köln/Bonn wieder zu kippen.
In dem Schreiben argumentierten die Verantwortlichen des Bundes, dass man erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Einschränkung habe. Ein Gutachten der Landesregierung komme jedoch zur gegenteiligen Auffassung. So sei man der festen Meinung, man habe rechtskonform gehandelt. Aus Berlin hieß es, dass man sich ein so genanntes "fachaufsichtliches Einschreiten" vorbehalte. Die Regelungen für den Frachtverkehr stehen auch für die Landesregierung vorerst nicht auf der Agenda. Dafür gibt es eine Genehmigung der Landesregierung, die noch von der Vorgängerregierung ausgesprochen wurde und bis zum Jahr 2030 Gültigkeit besitzt. Das Nachtflugverbot bezieht sich auf den Zeitraum zwischen 0 und 5 Uhr. Die Landesregierung bezieht sich bei ihren Bemühungen um eine Einschränkung des Nachtflugbetriebs auf einen Passus, der vor 14 Jahren ausgesprochenen Nachtflugbeschränkung. Demnach sei ein Widerruf möglich, wenn sich umweltrechtliche oder umwelttechnische Rahmenbedingungen ändern. Das sei nach Ansicht der Landesregierung durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht gegeben, wie der Kölner Stadt-Anzeiger am gestrigen Samstag berichtete. Die Bundesregierung hingegen bezieht sich bei ihrer Meinung auf den Grundsatz, dass dies nur nach dem Luftverkehrsgesetz zu beurteilen sei, folglich der Passus gar nicht in die Nachtflugbeschränkung aufgenommen werden darf, berichtete die Tageszeitung weiter.

























