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26. 05. 2012
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Bundesrat beschließt erste Stufe der Übernahme von Grundsicherung


25.11.2011 21:15 von:

Schlagwörter: NRW,Bundesrat,Grundsicherung,2011,November,Kommunen,Städtetag,Kostenübernahme

Die erste Stufe der Entlastung ist mit dem heute vom Bundesrat gebilligten Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen ab kommendem Jahr in Kraft treten. Der Deutsche Städtetag hat sich kurz nach der Beschlussfassung zufrieden mit dem Ausgang der letzten Abstimmung gezeigt. Dabei hat sich die Bundesregierung bereits zuvor im Grundsatz auf eine stufenweise Reduzierung des kommunalen Kostenanteils an den Leistungen zur Grundsicherung im Alter bis zum Jahr 2014 geeinigt. Bereits im kommenden Jahr wird der Bund demnach 45 Prozent der anfallenden Kosten tragen. Über eine weitere Stufe im Jahr 2013 soll dann ab dem Folgejahr der Bund alleine die Kosten für diese Sozialausgabe übernehmen.

Der Deutsche Städtetag begrüßte die letzte Beschlussfassung, bevor die erste Stufe im kommenden Kalenderjahr umgesetzt werden kann.„Dass der Bund schrittweise die Ausgaben der Kommunen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig übernimmt, ist eine bedeutende Hilfe für die Städte. Die drückende Last der kommunalen Sozialausgaben wird sich dadurch auf Dauer spürbar verringern. Wie dringend notwendig das ist, zeigt die neue Rekordhöhe von fast 45 Milliarden Euro Sozialausgaben der Kommunen, mit der wir für 2011 rechnen müssen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus. An dem Zeitplan bis 2014 müsse indes unter allen Umständen festgehalten werden, so der Appell des Verbandsverantwortlichen in Richtung Bundes- und Landespolitik.

An die Länder appellierte der Städtetags-Verantwortliche, die vom Bund zusätzlich bereit gestellten Mittel auch tatsächlich denen zugute kommen zu lassen, für die sie eigentlich gedacht sind, die Städte und Gemeinden. „Es darf nicht dazu kommen, dass einige Länder einen Teil der Mittel für sich einbehalten, die eindeutig zur Entlastung der Kommunen dienen“, so Articus weiter. Neben der Umsetzung der Kostenübernahme müsse man zudem einen neuen Abrechnungsmechanismus finden, der den Bund in die Lage versetzt, tatsächlich 100 Prozent der anfallenden Kosten übernehmen zu können. Diese Präzisierung ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände notwendig. Denn im jetzt verabschiedeten Gesetz werden die Ausgaben im Vorvorjahr zugrunde gelegt, so dass die Kommunen den erwarteten Ausgabenanstieg nicht erstattet bekommen, erläuterte Articus abschließend.







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