26. 05. 2012
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EU-Kommission macht Druck auf Bundesregierung in Sachen Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland ein umstrittenes Thema, das immer wieder für heftige Diskussionen sorgt. Die vormaligen nationalen Regelungen waren von den Verfassungsgerichten in Deutschland und Rumänien gekippt worden, ohne dass es politische Beratungen für einen neuen Anlauf gegeben hat und die europäische Exekutive darüber informiert wurde. Nun haben die Regierungen zwei Monate Zeit, einen solchen Neuanlauf in die Wege zu leiten, teilte die deutsche Kommissionsvertretung in der zurückliegenden Woche in Berlin mit. Die europäische Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern. Die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht durch Deutschland und Rumänien könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen, so das Argument der EU-Kommission.
Mit der Aufforderung diesen Verstoß gegen Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu beenden, ist bereits die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens erreicht, teilte die deutsche Kommissionsvertretung weiter mit. Das erste Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung datiert auf den 17. Juni. Zwei Monate später informierte das Bundesjustizministerium, dass es einen Vorschlag zur Umsetzung gebe, der sich damals in der interministeriellen Abstimmung befinde. Seither gab es offenbar keine weiteren Entwicklungen, die die EU zufrieden stellte. Die entsprechende Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist übrigens nicht neu. Sie war bereits im Jahr 2006 beschlossen worden (2006/24/EG) und sollte eigentlich bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umgesetzt werden. Eine darauf aufbauende, obligatorische Speicherung von Verbindungsdaten sah als letzten Umsetzungstermin den 15. März 2009 vor. Auch diesen Termin ließen Deutschland und Rumänien verstreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bis dahin geltende, gesetzliche Regelung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt.

























