26. 05. 2012
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Kommunen und VKU begrüßen Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz
Am gestrigen Freitag hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Die sieht ab 2013 eine neue „Wertstofftonne“ vor, die bis 2015 bundesweit eingeführt werden muss. Abfälle aus Plastik und Metall sollen dort zukünftig gemeinsam entsorgt werden können. Elektrogeräte werden jedoch auch unter den neuen Rahmenbedingungen weiter getrennt entsorgt. Während die private Entsorgungswirtschaft den Beschluss als wettbewerbshemmend kritisierte, zeigten sich die Kommunalen Spitzenverbände und der Verband Kommunaler Unternehmen von der Neuregelung angetan. Die Änderung kam jedoch erst in allerletzter Minute und wohl aus der Sorge heraus, dass die gesetzliche Neuregelung noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Künftig werden private Entsorger erst dann zugelassen, wenn die Kommunen selbst nicht über eine entsprechende Infrastruktur verfügen. Zudem müssen sie bei Papier einen Zeitraum von mindestens drei Jahren bedienen können.
"Nach langen Verhandlungen sind die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen den Kommunen entgegenkommen. Den geänderten Gesetzentwurf können wir mittragen, auch wenn er in wesentlichen Punkten hinter unseren Forderungen zurückbleibt", betonten am Vortag der parlamentarischen Entscheidung die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Ude (München), Landrat Hans Jörg Duppré (Landkreis Südwestpfalz), Bürgermeister Roland Schäfer (Bergkamen) sowie des VKU, Oberbürgermeister Stephan Weil (Hannover). Die Regierung hatte lange an Plänen für eine starke Liberalisierung der Abfallwirtschaft festgehalten. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass private Entsorger im Rahmen einer so genannten gewerblichen Sammlung die Wertstoffe aus den Haushaltsabfällen bei den Bürgern hätten abholen können, während die teure Restmüllentsorgung an den Kommunen hängen geblieben wäre - auch wenn dies Gebührenerhöhungen zur Folge gehabt hätte, wie die Kommunen im Vorfeld immer wieder kritisierten. "Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen sind mit den Korrekturen am Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder vor dem Rosinenpicken privater Firmen zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Entsorger und letztlich der gebührenzahlenden Bürger gewarnt. Dieses Rosinenpicken wird jetzt deutlich erschwert", erklärten die Verantwortlichen.
Doch neben der privaten Entsorgungswirtschaft fand auch der Naturschutzbund Deutschland NABU kritische Worte zum Gesetzentwurf. Das beziehe sich aber weniger auf den Wettbewerb als vielmehr auf das darüber stehende Ziel einer Erhöhung der Recyclingquote. Die werde durch das neue Gesetz kaum nennenswert erhöht. Tatsächlich soll die Wiederverwertungsquote für Hausabfälle von 64 auf 65 Prozent erhöht werden. Der NABU hatte im Vorfeld eine signifikante Erhöhung auf 80 Prozent gefordert. Nach Medienberichten könnte dieses Zurückbleiben sogar europarechtliche Konsequenzen haben. Diese Aspekte spielen auch in der Argumentation der Kommunen eine Rolle. Deren Vertreter bleiben jedoch bei ihrer Auffassung, dass das Europarecht keine Liberalisierung der Abfallwirtschaft erfordert.

























