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26. 05. 2012
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Landesregierung will Kommunen finanziell unterstützen


22.07.2011 17:14 von:

Schlagwörter: NRW,Innenminister,Landesregierung,Kommunen,Finanzausgleich,2011,Juli,Versorgungs

Das Land Nordrhein-Westfalen wird nach dem Willen der rot-grünen Minderheitsregierung pro Jahr 21 Millionen Euro an die Kommunen auszahlen. Mit den zusätzlichen Gelder will die Landesregierung für die Mehrbelastungen der Kommunen einen Ausgleich schaffen. Die entstanden bei der Übernahme von Regelleistungen nach der Verwaltungsreform der Vorgängerregierung durch die Kommunalverwaltungen. Zwar gab auch die damalige Landesregierung entsprechende Gelder, nur eben zu wenig, wie die Kommunen über ihre Spitzenverbände immer wieder anmahnten. Die Gelder verteilen sich allerdings auf sämtliche Kreise und kreisfreie Städte des Landes wie auch die Landschaftsverbände, hieß es dazu weiter.

Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir eine faire und gerechte Lösung er-arbeitet. Beschließt der Landtag die Gesetze, erhalten die Kommunen eine angemessene Kostenerstattung für ihre Aufgaben", erklärte der für kommunale Angelegenheiten zuständige Innenminister Ralf Jäger. Die Aufgabenübertragung erfolgte im Jahr 2008. Mit 16,2 Millionen Euro geht der Löwenanteil der zusätzlichen Gelder in die Versorgungsverwaltung, weitere 4,7 Millionen Euro sollen für die Übernahme von Aufgaben in den Umweltverwaltungen gezahlt werden. Darüber hinaus will das Land nach Inkrafttreten der Gesetze eine einmalige Pauschale in Höhe von 7,5 Millionen Euro als Ausgleich für etwaige Unterdeckungen aus der Vergangenheit zahlen. Diese teilen sich auf in sechs Millionen Euro für die Versorgungs- und 1,5 Millionen Euro für die Umweltverwaltung, so die offizielle Mitteilung des Ministeriums.

Zum 1. Januar 2008 hatten die Kreise, kreisfreien Städten sowie die beiden Landschaftsverbände wesentliche Aufgaben in den Bereichen Immissionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädigungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung übernehmen müssen. Die meisten Kommunen sahen den unter der vorherigen Landesregierung gezahlten Kostenausgleich als unzureichend an und klagten. Die Klagen wurden zwar vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen. Allerdings gaben die Richter den Hinweis, den Kostenausgleich im Rahmen der anstehenden Gesetzesevaluierung zum 31. Oktober 2010 zu prüfen. Die jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetze sollen nach den Vorstellungen der Landesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. "Damit werden wir diese Baustelle, die uns die alte schwarz-gelbe Landesregierung hinterlassen hat, endlich schließen", erklärte Jäger abschließend.







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