26. 05. 2012
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NRW: Erste Unterbringung nach neuem ThUG
Ein 63-jähriger, ehemaliger Straftäter ist am vergangenen Donnerstagabend nach einer Anordnung des Oberlandesgerichts Nürnberg nach den Regeln des neuen Therapieunterbringungsgesetz in eine geschlossene Einrichtung eingeliefert worden. Das bestätigte das nordrhein-westfälische Landesgesundheitsministerium am Tag der Unterbringung. Der 63-Jährige nach der Entlassung aus einer bayerischen Justizvollzugsanstalt (Sicherungsverwahrung) nach Nordrhein-Westfalen gereist und vorübergehend in Düsseldorf eine Unterkunft gefunden hatte. Das Oberlandesgericht gab mit seiner Entscheidung der Beschwerde der Justizvollzugsanstalt Straubing gegen einen Beschluss des Landgerichts Regensburg, mit dem die vorläufige Unterbringung des Betroffenen abgelehnt worden war, statt, hieß es dazu aus Düsseldorf.
Die vorläufige Unterbringung der Person aus Bayern ist der erste Fall einer Unterbringung nach dem neuen Therapieunterbringungsgesetz des Bundes in Nordrhein-Westfalen. Das Land hat aufgrund der neuen Gesetzgebung des Bundes für solche Fälle die ehemalige Justizvollzugsanstalt in Oberhausen zur Übergangseinrichtung entsprechend dem ThUG umgebaut. Der Umbau ist abgeschlossen, die Einrichtung wurde am 1. Juli 2011 an den Landschaftsverband als Träger übergeben. Zurzeit wird die Inbetriebnahme der Einrichtung vorbereitet, teilte das Ministerium abschließend mit.

























