26. 05. 2012
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NRW: Landesregierung will Verbesserungen bei EEG und Gebäudesanierung
Die Energiewende ist verkündet, der Atomausstieg mit großer Mehrheit beschlossene Sache. Doch wer nun gedacht habe, alles werde gut, sieht sich durch die jüngste Pressemitteilung der nordrhein-westfälischen Landesregierung eines Besseren belehrt. Kaum ist der neue Energiekonsens in trockenen Tüchern, drückt die rot-grüne Landesregierung aufs Tempo. Die NRW-Landesregierung fordert die Bundesregierung zu deutlichen Nachbesserungen an ihrem Energiekonzept auf. Es gebe weiter substanzielle Defizite in dem Konzept, vor allem bei der Gebäudesanierung und dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG): "Ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien ist notwendig, um die Energiewende erfolgreich zu gestalten. Die Bundesregierung verharrt jedoch in diesem Punkt bei ihrem veralteten Energiekonzept vom Herbst 2010", kritisierten Umweltminister Johannes Remmel und Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger am Tag vor den Beratungen über das Energiepaket im Bundestag.
"Wir brauchen ein klares Ziel für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mindestens 40 Prozent Stromerzeugung aus Erneuerbaren bis 2020 sind realistisch. Wir fordern Bundesumweltminister Röttgen auf, sich auf den Schutz des Klimas und den Ausbau regenerativer Energien zu verpflichten und die 40-Prozent-Marke gesetzlich festzuschreiben", so Remmel."Die Begleitgesetze zum Atomausstieg sind von der Bundesregierung ohne Not in höchster Eile erstellt worden", ergänzte Kabinettskollege Voigtsberger.
Ein wesentlicher Baustein im Energiekonzept müsse der Einspareffekt sein. Nur dann könne auch die Energiewende erfolgreich absolviert werden. "Bekanntlich haben wir das größte Sparpotential bei der Sanierung des Gebäudebestands. Um dieses zu aktivieren, müsste das KfW-Gebäudesanierungsprogramm deutlich aufgestockt werden", forderten die beiden Politiker. Das Angebot der Bundesregierung hinkt jedoch mit gerade mal 1,5 Milliarden Euro hinter seinen eigenen Ansprüchen hinterher. Voigtsberger will dabei zudem den sozialen Aspekt in der Gebäudesanierung festschreiben. "Einkommensstarke Immobilienbesitzer dürfen nicht bevorzugt werden", erklärte der Wirtschaftsminister abschließend.

























