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26. 05. 2012
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NRW-Ministerin will schnelle Behandlung in Versorgungsgesetz festlegen


07.09.2011 12:01 von:

Schlagwörter: NRW,Gsundheitsministerin,Barbara Steffens,2011,September,Forderung

Die nordrhein-westfälische Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat erneut Druck auf ihren Amtskollegen im Berliner Ressort ausgeübt. Ein neues Versorgungsgesetz müsse her, um eine schnelle Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten sicherzustellen, teilte das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter am gestrigen Dienstag mit. Dabei begrüßte die Grünen-Politikerin zwar die Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr (FDP), sich für eine schnellere Terminvergabe dieser Gruppe bei Fachärzten einzusetzen. Doch die damit verbundene Androhung von Honorarkürzungen sei der falsche Ansatz. "Es ist zwar gut, wenn auch der FDP-Minister endlich erkennt, dass das Versorgungsgesetz vor allem den Interessen der Patientinnen und Patienten dienen muss. Als Konsequenz muss das Gesetz aber geändert werden, sonst sind die Ankündigungen nur Drohgebärden zu Lasten der Versorgung von Patientinnen und Patienten", erklärte Steffens dazu in Düsseldorf.

Die Debatte ist dabei keineswegs neu. Schon bei den vergangenen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Rahmen der geplanten Novellierung des Versorgungsgesetzes hatten sich Steffens und ihre Ministerkollegen für mehr Transparenz eingesetzt, hieß es aus dem Ministerium weiter. "Die Wartezeiten für GKV-Patientinnen und -Patienten sind teilweise unzumutbar und gefährden deren Gesundheit." Dabei müsse jeweils im Detail betrachtet werden, ob die Gründe möglicherweise im Zusammenhang mit unzureichenden Versorgungsstrukturen stehen", erklärte Steffens. So seien Defizite beispielsweise in der psychotherapeutischen und geriatrischen/neurologischen Versorgung unübersehbar. Die Ministerin sieht auch bei der Bedarfsplanung dringenden Korrekturbedarf. Da wo Ärztinnen und Ärzte nicht ausreichend für die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen, sollten die Krankenkassen die Versorgung selbst organisieren, so der Vorschlag der Grünen-Politikerin. Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung hat an dieser Stelle eine Lücke, so die Kritik der NRW-Ministerin.

"Das Versorgungsmanagement soll so gestärkt werden, dass die Sicherstellungsverpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung konkretisiert und es den Krankenkassen ermöglicht wird, eine Facharztbehandlung im Notfall auch im Krankenhaus zu organisieren", forderte Steffens. Zugleich müsse die Versorgungsplanung künftig nicht mehr zweigleisig, sondern unter Verschränkung von ambulanten und stationären Angeboten erfolgen - unter starker direkter Beteiligung der Länder. Um die ambulante Versorgung hier in Nordrhein-Westfalen sicher zu stellen, appelliert die NRW-Gesundheitsministerin auch an den Bundesgesundheitsminister, sich der Problematik der im Bundesvergleich stark divergierenden Ärztevergütung anzunehmen. "Es ist an der Zeit, dem Spruch 'Gleiches Geld für gleiche Leistung' auch in diesem Punkt gerecht zu werden", so die Ministerin. Deshalb müsse vor der mit dem Versorgungsgesetz beabsichtigten Regionalisierung der Honorare eine Vereinheitlichung der Vergütung erfolgen. Ärztinnen und Ärzte erhalten in Nordrhein-Westfalen eine geringere Vergütung als in anderen Bundesländern. Dieser Standortnachteil zu Lasten der Patientinnen und Patienten müsse beseitigt werden. "Das muss auch das Ziel des Bundesgesundheitsministers mit nordrhein-westfälischen Wurzeln sein", so Steffens abschließend.







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