26. 05. 2012
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Städtetag: Erleichterung über Entlastung bei Grundsicherung
Am gestrigen Mittwoch beschloss das Kabinett der Bundesregierung in Berlin eine schrittweise Enltastung der Kommunen bei der Auszahlung der so genannten "Grundsicherung im Alter". Die Bundesregierung will die Kommunen schrittweise entlasten, wie es aus der Bundeshauptstadt hieß. Das begrüßte der Deutsche Städtetag in einer Stellungnahme grundsätzlich. Insgesamt gaben die Städte und Gemeinden in Deutschland im vergangenen Jahr rund 45 Milliarden Euro für Sozialaufwendungen aus, ein neuer Rekordwert. "Die Zusage, die Kommunen schrittweise von den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu befreien, ist eine bedeutende Hilfe für die Städte. Die drückende Last der Sozialausgaben wird sich dadurch auf Dauer spürbar verringern", kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Dr. Stephan Articus.
Die Entscheidung zugunsten der Kommunen sei allerdings auch "bitter notwendig". Schon seit Jahren klagen die Kommunen in Deutschland darüber, dass die mit neuen Gesetzen einhergehenden Verpflichtungen nicht ausreichend gegenfinanziert werden. Das dahinter stehende "Konnexitätsprinzip" werde nicht immer zur Gänze eingehalten, hört man von Vertretern der Kommunen immer wieder. Das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren soll im kommenden Jahr zum Abschluss kommen. Der Städtetag weist darauf hin, dass die Gelder allerdings zunächst an die Länder fließen. Diese müssten die Entlastungen allerdings dann 1:1 an die Kommunen weiterreichen, forderte der Kommunale Spitzenverband weiter.
Eine weitere Forderung an das Gesetz ist eine so genannte "Spitzabrechnung" der tatsächlichen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter. Ziel müsse eine vollständige Kostenübernahme durch den Bund sein. Bisher knüpfe der Gesetzentwurf ausschließlich an den Ausgaben im jeweiligen Vorvorjahr an, so dass die Kommunen den erwarteten Ausgabenanstieg nicht erstattet bekommen. Dieser Mechanismus werde der erklärten Absicht des Bundes nicht gerecht, die Kommunen vollständig von den tatsächlichen Kosten der Grundsicherung zu entlasten, hieß es dazu abschließend.

























