26. 05. 2012
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Volumen für Grundsicherung im Alter steigt weiter an
Die Öffentliche Hand hat im vergangenen Jahr insgesamt 4,1 Milliarden Euro für die so genannten „Grundsicherung im Alter“ gezahlt. Das teilte am vergangenen Freitag der Deutsche Städte- und Gemeindebund unter Bezugnahme jüngster Zahlen des Statistischen Bundesamtes in einer Presseerklärung mit. Zwar hatte sich nach langem Streit die schwarz-gelbe Regierung dazu durchgerungen, diese Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch ab 2014 alleine zu übernehmen. Doch bis dahin müssen die Kommunen aus ihren enger werdenden Spielräume auch ihren Anteil dazu beitragen. Die Zahl der Leistungsempfänger ist auf inzwischen 797.000 angestiegen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Summe der Ausgaben für diese Transferleistung um fünf Prozent angestiegen.
"Der Bund muss sich an seine Zusagen in der Gemeindefinanzkommission halten und die Kommunen von den Ausgaben der Grundsicherung entlasten“, so die wiederholte Forderung von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. Im Zuge der Gemeindefinanzkommission hatte sich der Bund verpflichtet, die Kosten der Grundsicherung in drei Stufen (2012 zu 45 %, 2013 zu 75 %, ab 2014 zu 100 %) zu übernehmen. Die Umsetzung dieser Entlastung drohe jedoch durch einen neuen Gesetzentwurf, der nur Regelungen für das kommende Haushaltsjahr vorsieht, anstatt einen Automatismus in Gang zu setzen, kritisierte Landsberg. Zudem sei bei der Höhe der Erstattung auf die tatsächlichen Nettoausgaben - und nicht, wie bisher geregelt, auf die Nettoausgaben im Vorvorjahr - abzustellen.
"Damit würde der Bund im Jahr 2014 lediglich 100 Prozent der Ausgaben des Jahres 2012 übernehmen und die Kommunen nicht - wie zugesagt - vollständig entlasten", stellte der Kommunale Spitzenverband fest. Eine weitere Belastung der kommunalen Haushalte aber müsse dringend vermieden werden, wolle man den dortigen Sanierungsstau der eigentlich aufzubringenden Erhaltung der kommunalen Infrastruktur nachkommen. Soziale Wohltaten, die von Berliner Regierungen in der Vergangenheit immer wieder per Gesetz eingeführt wurden, mussten schließlich schon häufiger zu einem gehörigen Prozentsatz durch die Kommunen aufgebracht werden, kritisieren die Kommunalen Spitzenverbände bereits seit längerer Zeit.

























