27. 05. 2012
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NRW-Arbeitsminister sagt „Danke“
Die nordrhein-westfälische Landesregierung gedenkt dem 50. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommend. Am vergangenen Wochenende brach Landesarbeitsminister Guntram Schneider zu einem offiziellen Besuch in die Türkei auf. Der frühere Gewerkschaftsfunktionär dankte den Menschen, die sich in den vergangenen 50 Jahren nach Deutschland aufmachten, um hier die Gesellschaft zu bereichern. „Mein besonderer Dank gilt den türkeistämmigen Männern und Frauen und ihren Familien. Es war gut, dass Sie nach Deutschland gekommen sind – es ist gut, dass Sie hier leben“, erklärte der SPD-Politiker. Die Migranten, die auch im bevölkerungsreichsten Bundesland ihre neue Wahlheimat aufbauten, haben demnach das Land stärker und lebendiger gemacht, so Schneider weiter.
Eine Geschichte von Chancen, Versäumnissen und Hoffnungen
Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 unterzeichnet. Einen ersten Geburtsfehler ergab sich aus der Praxis der beginnenden Arbeitermigration. Obwohl ursprünglich auf zwei Jahre begrenzt, nahmen die Verantwortlichen schnell Abstand vom vertraglich vorgesehen Rotationsprinzip. Das sah vor, dass die Gastarbeiter nach zwei Jahren wieder in ihre Heimat zurückkehren und durch neue Arbeiter ersetzt werden sollen. In dem ersten Abkommen war ein Familiennachzug ausdrücklich nicht vorgesehen, angeworben werden sollten ausschließlich unverheiratete Männer, die darüber hinaus ausschließlich aus den „europäischen Gebieten“ stammen sollten. Obwohl das Vertragswerk das Thema Zuwanderung ausdrücklich ausklammerte, war das Abkommen von 1961 genau der Einstieg in die Zuwanderung aus dem Land am Bosporus.
Mitte der 60er Jahre gab es eine erste Krise und damit auch eine rückläufige Zuwanderung aus der Türkei. 1973 schließlich erließ die damalige Bundesregierung einen Anwerbestopp, bedingt durch die damals einsetzende Massenarbeitslosigkeit. Bis dahin waren nach Schätzungen der Behörden zwischen 500.000 und 750.000 Menschen aus der Türkei nach Deutschland gekommen. In der Folgezeit duldete die damalige Bundesregierung den Familienzuzug, die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden Menschen türkischer Herkunft stieg kontinuierlich an, bis Anfang der 1980er-Jahre auf rund 1,5 und zum Jahrtausendwechsel auf knapp zwei Millionen an. Da aber die ursprüngliche Arbeitsmigration eigentlich mit strikten Auflagen verbunden war, gab es kein Zuwanderungskonzept. Auch in den Folgejahren blieb das Thema Arbeitsmigration aus der Türkei der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.
Bisweilen hysterische Debatte in Deutschland
Erst mit der Reform des Staatsbürgerrechts der rot-grünen Bundesregierung kurz vor der Jahrtausendwende nahm die „Integrationsdebatte“ Fahrt auf. Erstmals legte der Gesetzgeber dabei fest, welche Voraussetzungen notwendig sind, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Rund eine Dreiviertel Million Menschen türkischer Herkunft haben sich inzwischen zu ihrer Wahlheimat bekannt und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Damit dürfte die Zahl der Menschen mit türkischem Migrationshintergrund bei inzwischen rund drei Millionen liegen. Als Haupteinwanderungsland ist die Türkei spätestens mit der deutschen Wiedervereinigung aus der Spitzengruppe gefallen. Inzwischen ist das Nachbarland Polen an die erste Stelle gerückt. Zuletzt meldeten Medien sogar, dass viele Menschen türkischer Herkunft, die in Deutschland aufgewachsen sind, wieder in die Heimat ihrer Eltern zurückgekehrt sind.
Die derzeitige Debatte konzentriert sich vor allem auf Fragen des gleichberechtigten Bildungszugangs und der daraus erwachsenden Möglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt. Eine durch eine Buchveröffentlichung ausgelöste „Integrationsdebatte“ hatte eher negativen Einfluss auf das Integrationsthema. Häufig werden Gewalttaten türkischstämmiger Jugendlicher zum Anlass öffentlicher Diskussionen um das Thema Integration. Rechtspopulisten machen sich die weiterhin vorhandenen, pauschalen Ressentiments und Vorurteile gegenüber dem Fremden zunutze. Auf der anderen Seite zeigten die vergangenen Jahrzehnte, dass Integration kein Selbstläufer ist. Die von Kritikern immer wieder vorgebrachte Argumentation einer angeblichen „Parallelgesellschaft“ wird jedoch wissenschaftlich nicht wirklich unterstützt. Die meisten Bürgerinnen und Bürger türkischer Herkunft leben wohl in beiden Welten.
Dank der ökonomischen Entwicklung am Bosporus gilt die Türkei inzwischen als „Tigerstaat“ und wichtiger werdender Handelspartner Deutschlands. Großstädte wie beispielsweise Köln bemühen sich inzwischen aktiv um die Ansiedlung türkischer Unternehmen in Deutschland. Noch aber steht einer reibungsfreien Integration widersprüchliche Visaregelungen entgegen, wie türkische Organisationen wiederholt und seit Jahren kritisieren. Die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union auf dem Gipfel von Kopenhagen im Jahr 2005 sorgte für eine erneute Intensivierung der Debatte, die bis zum heutigen Tag andauert. Mit der Einführung einer durchgehenden Betreuung in der so genannten Bildungskette, frühzeitiger Sprachförderung bei Bedarf und der Etablierung zweisprachiger Bildungsmodelle sind in den vergangenen acht Jahren wichtige Bausteine eingeführt, von denen möglicherweise einige die Integration auch dieser Gruppe befördern können.

























