27. 05. 2012
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NRW-Finanzämter starten zweite Prüfphase bei Renten
Nach der ersten Phase folgt die zweite. Wie bereits angekündigt haben die Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten nun die Prüfung der steuerlich erfassten Rentner und ihrer Bezüge erfolgreich abgeschlossen. In der darauf folgenden Phase sollen nun die Ruheständler überprüft werden, die bisher noch nicht steuerlich erfasst werden. Die Notwendigkeit der Überprüfung ergibt sich aus dem 2005 beschlossenen Alterseinkünftegesetz. Die Rentenversicherungsträger teilen deswegen die Höhe der Renten in Form von so genannten Rentenbezugsmitteilungen (RBM) mit. Seit Frühjahr vergangenen Jahres hat die Landesfinanzverwaltung damit begonnen, die RBM mit den Angaben der bereits erfassten Renten-Haushalte abzugleichen. Dabei wurden die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger zunächst mit den Steuererklärungen von rund einer Million Rentnern abgeglichen, die Steuererklärungen für die Jahre 2005 – 2009 abgegeben haben. Die Folgejahre prüfen die Finanzämter in diesen Fällen im Rahmen der laufenden Veranlagung, wie das Ministerium ausführte.
In diesem Monat beginnt nun die Überprüfung der Angaben derjenigen Rentnerinnen und Rentner, die in den vergangenen fünf Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben. Wenn die Auswertung der RBM ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, sollen die Rentner aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben. Der überwiegende Teil der Rentnerinnen und Rentner muss jedoch nichts befürchten. Für Alleinlebende gilt ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 1550 Euro pro Monat (18.600 Euro pro Jahr). Bei Ehepaaren sind das 3100 Euro pro Monat oder 37.200 pro Jahr. Wer beispielsweise nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zum Beispiel Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Witwen- oder Witwerrente) bezieht und keine weiteren Einkünfte hat, muss im Regelfall auch künftig keine Steuern zahlen. Zu weiteren Einkünften zählen auch Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsverträgen, so die Finanzverwaltung abschließend.

























